06.10.2020 18:25 |

Soros froh über Urteil

Orbans Hochschulgesetz vom EuGH gekippt

Ungarn hat im Streit über sein Hochschulgesetz eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinnehmen müssen. Die von Ungarn eingeführten Bedingungen für die Tätigkeit ausländischer Hochschulen seien mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilte der EuGH am Dienstag. Das 2017 geänderte Gesetz richtete sich gegen die vom liberalen US-Milliardär George Soros gegründete Budapester Central European University (CEU). Die hat mittlerweile den Betrieb in Ungarn eingestellt und im November 2019 in Wien einen neuen Standort eröffnet. Soros selbst zeigte sich erfreut über das Urteil. Für eine Rückkehr seiner Universität sei es allerdings „zu spät“.

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Die EU-Kommission hatte im Jahr 2018 eine Vertragsverletzungsklage wegen der Änderung des Hochschulgesetzes eingereicht. Die Novelle sieht vor, dass ausländische Universitäten nur dann in Ungarn agieren dürfen, wenn sie in ihren Heimatländern ebenfalls Standorte unterhalten. Zudem erschwert das neue Gesetz auch die Verleihung von Abschlusszeugnissen an Studierende. Nach Ansicht des EuGH beschneiden die von Ungarn ergriffenen Maßnahmen die akademische Freiheit, die in Artikel 13 der EU-Grundrechtecharta geschützt ist. 

Auch einen Verstoß gegen Artikel 14 (Recht auf Bildung) und Artikel 16 der Charta (unternehmerische Freiheit) sahen die EU-Richter, denn die Niederlassungsfreiheit werde beschränkt. Zudem verletze Ungarn Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht - dem GATS-Abkommen -, die ebenfalls Teil des EU-Rechts seien, heißt es in dem EuGH-Urteil.

Ungarns Justizministerin Judit Varga befand, dass hier „mit zweierlei Maß gemessen“ werde. Die Rechtsregeln müsse eine jede Universität in Ungarn einhalten. Es dürfte kein Gesetz geschaffen werden, das der Soros-Universität Vorteile gegenüber ungarischen Universitäten sichere. Laut Varga wird Ungarn das Urteil entsprechend den Interessen der ungarischen Bürger umsetzen.

Die Europäische Kommission in Brüssel nahm das EuGH-Urteil zur Kenntnis. Ungarn müsse nun rasch seine nationalen Bestimmungen in Einklang mit EU-Recht bringen, erklärte die EU-Behörde. Die EU-Kommission werde die Umsetzung des Urteils genau verfolgen.

CEU-Rektor: „Universität geht es in Wien gut“
Soros begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als „Sieg“ für die Grundwerte der Europäischen Union. Die ungarische Regierung trete EU-Recht weiter mit Füßen, jüngstes Opfer sei die Budapester Universität für Theater- und Filmkunst (SZFE), erklärte Soros. „Ich rufe die Europäische Union auf, Ungarn zu einem Testfall zu machen.“ Für seine CEU sei der Entscheid „zu spät“. „Wir können nicht zurück nach Ungarn“, so Soros. Dem Standort Wien gehe es allerdings gut, betonte CEU-Rektor Michael Ignatieff. Österreich sei ein Land, das Rechtsstaatlichkeit und akademische Freiheit achte. Der Umzug nach Wien habe 200 Millionen Euro gekostet, doch habe die CEU bisher noch keine Zeit gehabt, sich mit der Frage von finanziellen Kompensationen zu befassen.

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