„Genitalverstümmelung“

Arzt schnitt Schamlippen weg, statt sie zu kürzen

Vorarlberg
22.09.2020 08:51

Eine Vorarlbergerin hat ein böses Erwachen nach einer Operation an ihrer intimsten Stelle erleben müssen: Die Frau wollte sich ihre inneren Schamlippen um einen Zentimeter kürzen lassen, doch der Schönheitschirurg entfernte diese komplett. Der Arzt verletzte auch die Klitoris der Patientin: Der Gerichtsgutachter verglich den verpfuschten Eingriff mit einer „Genitalverstümmelung“ - der Frau wurde in einem Vergleich Entschädigung zugesprochen.

Wegen Juckreiz und Brennen in der Intimgegend wandte sich das Opfer an einen Schönheitschirurgen. Die Verkürzung der inneren Schamlippen sollte das unangenehme Problem beheben. Doch die Operation lief keineswegs so, wie sich die Frau das vorgestellt hatte.

Orgasmusfähigkeit verringert und Infektionsrisiko erhöht
Nach dem Eingriff hatte die Patientin zu ihrer Überraschung gar keine inneren Schamlippen mehr - außerdem schnitt der Chirurg die Klitoris an, wie vol.at berichtete. Die Frau hat seit der Operation Probleme beim Geschlechtsverkehr und Schwierigkeiten, einen Orgasmus zu bekommen. Die Narbe an der Klitoris bereite ihr ein unangenehmes Gefühl, berichtete die Geschädigte. Durch die fehlenden Schamlippen sei der Vaginaleingang außerdem ungeschützt, was das Infektionsrisiko erhöhe, erklärte der gynäkologische Sachverständige vor dem Gericht in Feldkirch.

Gutachter: Einbeziehung von Frauenarzt wäre notwendig gewesen
Der angeklagte Arzt wies jede Schuld von sich - die komplette Entfernung der Schamlippen sei erforderlich gewesen. Der Gerichtsgutachter meinte jedoch, der Chirurg hätte davor noch einen Gynäkologen zurate ziehen müssen.

Die Klägerin hatte 40.000 Euro Schadenersatz gefordert, davon 25.000 Euro Schmerzensgeld. In der Forderungssumme war auch eine Entschädigung für die erlittene Verunstaltung sowie die Haftung für zukünftige Schäden enthalten.

Versicherung muss 15.000 Euro an Patientin zahlen
Der Zivilprozess wurde schließlich ohne einen Richterspruch, dafür mit einem rechtskräftigen Vergleich, beendet. Es wurde sich darauf geeinigt, dass die Haftpflichtversicherung des Chirurgen eine Entschädigung in der Höhe von 15.000 Euro an die Patientin bezahlen soll. Für die Prozesskosten müsse jede Partei selbst aufkommen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Vorarlberg Wetter
3° / 17°
heiter
7° / 21°
heiter
4° / 20°
heiter
6° / 21°
heiter



Kostenlose Spiele