Angeblich geheilt

Kinderschänder wurde Serientäter – 12 Jahre Haft

Wien
30.09.2010 14:49
Ein 46-Jähriger ist am Donnerstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und wird zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er war Ende März 2009 bedingt entlassen worden, von ihm ging laut einem psychiatrischen Sachverständigen keine Gefahr mehr aus. Nur einen Monat später soll der mehrfach einschlägig Vorbestrafte dann einen Achtjährigen in einen Keller gelockt und missbraucht haben. Weitere Taten folgten.

"Die einzige Möglichkeit ist die, Sie möglichst lange wegzusperren. Nur so kann man die Kinder vor Ihnen schützen", stellte Richter Roland Weber in der Urteilsbegründung fest. Bei der Strafbemessung waren die massiven einschlägigen Vorstrafen, der rasche Rückfall und "das unfassbare Leid vieler Kinder" besonders erschwerend, wie Weber betonte: "Mildernd war demgegenüber absolut nichts." 

"Sie sind therapieresistent" 
Der Richter ließ auch durchblicken, dass die Einschätzung des Psychiaters, der den 46-Jährigen für nicht mehr gefährlich gehalten hatte, für ihn nicht nachvollziehbar war: "Sie sind für jeden Therapeuten eine harte Nuss. Sie sind therapieresistent." 

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der sich zu sämtlichen Vorwürfen "nicht schuldig" bekannt hatte, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin war mit der strengen Strafe, die sich an der Obergrenze der maximal möglichen 15 Jahre orientierte, einverstanden.

Nach Wiederholungstag seelenruhig zur Bewährungshelferin
Der Mann hatte wegen Kindesmissbrauchs eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt. Als diese 2006 abgesessen war, wurde er zunächst weiter in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter angehalten, ehe im Dezember 2008 ein Psychiater zum Schluss kam, von dem Mann gehe keine Gefahr mehr aus. Ein "unvermeidliches Restrisiko" sei mittels Bewährungshilfe, einem Arbeitsplatz und therapeutischer Behandlung "abzufangen", befand der Sachverständige. Auf Basis dieser Expertise wurde der 46-Jährige per 31. März 2009 bedingt entlassen.

Obwohl der Mann einen Job als Hilfsarbeiter und einen Therapeuten fand, missbrauchte er einen Monat nach seiner Entlassung sein erstes Opfer, den achtjährigen Buben. Eine Stunde nach dieser Tat ging er seelenruhig zu seiner Bewährungshelferin, mit der er bis zu seiner erneuten Festnahme im Jahr 2010 alle zwei Wochen Kontakt hielt. "Ich bin aus allen Wolken gefallen", schilderte diese nun im Zeugenstand, "er war ein Vorzeigeklient."

Serie an Wiederholungstaten
Die Staatsanwaltschaft konfrontierte den Mann am Donnerstag mit mehreren weiteren Übergriffen auf kleine Kinder, wobei der 46-Jährige primär auf Buben und ausschließlich auf ein Alter zwischen sieben und zehn Jahren fixiert war. Das "Revier" des Mannes war das Grätzel in Wien-Favoriten, in dem er eine Unterkunft gefunden hatte. Im Jänner 2010 forderte er dort einen Achtjährigen in einem Hauseingang auf, sich die Hose auszuziehen. Dann verging er sich an dem Schüler und zwang sein Opfer, an ihm selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen. Ein paar Tage später missbrauchte er einige Hausecken weiter eine Neunjährige. Daneben lockte der 46-Jährige noch vier Kinder in Kellerabteile oder Stiegenhäuser, wo er ihre entblößten Geschlechtsteile fotografieren wollte.

In seiner Einvernahme am Donnerstag behauptete der Mann, er werde von sämtlichen Kindern zu Unrecht belastet. Kindern sei er nur im Bus, nie in Kellern begegnet: "Die haben meine Hunde gestreichelt." Was seine Sexualität betrifft, sei er "normal". Er führe "ein normales Leben und "arbeite brav". Die Opfer identifizierten den Kinderschänder allerdings einwandfrei anhand seines Äußeren, seiner Hunde, eines markanten Schlüsselanhängers sowie auffälliger Handschuhe, die Schneekristalle zeigten. 

Gerichtspsychiater: Anstalt "unbedingt erforderlich"
Der für das aktuelle Verfahren beauftragte Gerichtspsychiater Heinz Pfolz bescheinigte dem 46-Jährigen am Donnerstag eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und vor allem psychosexuelle Defizite: "Er hat das Bedürfnis, seine Triebhaftigkeit unmittelbar umzusetzen." Die Zukunftsprognose sei "äußerst ungünstig", eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher "unbedingt erforderlich", wo er nach Verbüßung seiner Haft zeitlich unbefristet angehalten werden kann.

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