„Grobe Unachtsamkeit“

Anklage gegen Bootslenker nach Tod von Taucherin

Salzburg
18.08.2020 06:00

Verena H. (20) ist vor etwas mehr als einem Jahr bei einem Tauchunfall in Kroatien von einem Motorboot-Fahrer getötet worden - die „Krone berichtete damals. Nun ist der Lenker, Dario D. (27), angeklagt. Er habe vor einem Gericht in Rijeka fahrlässig den Tod der Strobler Taucherin zu verantworten. “Es war grobe Unachtsamkeit", sagt der Vater der Verstorbenen, Dieter H. 

Unvergessen ist der Abschied von Verena, als Angehörige, Freunde, Wegbegleiter und Wassersportler am 1. August 2019 auf dem Wolfgangsee einen Trauer-Kreis bildeten (siehe Bild oben). Unvorstellbar sind die Gefühle des Vaters Dieter H., der an jenem 24. Juli in Malinska auf der kroatischen Insel Krk mit ansehen musste, wie seine Tochter verunglückte.

Beschwerlicher Weg zur Anklage
Nun, ein Jahr später, haben die kroatischen Behörden den Lenker des Parasailing-Bootes angeklagt: Dario D. (27) drohen bis zu 15 Jahre Haft. Laut einem Medienbericht ist er nach Deutschland ausgewandert. Bis zur Anklage war es ein „sehr schwieriger“ Weg, erzählt Dieter H.: „Das Risiko, dass bei den dortigen Behörden nichts passiert, war groß. Wir sind hartnäckig geblieben. Unser Anwalt musste zehn- bis 15-mal anfragen.“

Erst vor zwei Monaten ist H. von den Behörden zum Unfall befragt worden, offenbar sogar noch vor dem Beschuldigten. Kürzlich hatte der Vater der Verstorbenen ein Gespräch mit dem Staatsanwalt: „Dessen letztes Statement war sehr verbindlich.“ Wie sich der Angeklagte verantwortet, ist nicht bekannt. „Es war sicher nicht mit böser Absicht. Vielmehr ein Unfall durch grobe Unachtsamkeit“, meint der Strobler, der von einem „tragischen Fehler des Bootsfahrers“ spricht.

Bootslenker drohen drei bis 15 Jahre Haft
Laut der kroatischen Staatsanwaltschaft habe Dario D. nicht darauf geachtet, sein Motorboot den Verhältnissen anzupassen: Er habe die Geschwindigkeit nicht reduziert und weder auf Badende noch auf Taucher und deren Bojen geachtet. Heikel ist das Wirrwarr um den Unfallort: Anfangs sprachen Behörden von 300 Metern Entfernung zur Küste, dem widersprach H. - Verenas Körper ist auch 130 Meter vor der Küste geborgen worden. Motorboote dürfen dort aber nur bis zu 300 Meter vor der Küste fahren. D. musste daher wissen, dass sich im betroffenen Bereich Badende aufhielten.

Laut §225 (Abs. 1, 4) der kroatischen Strafgesetze drohen zwischen drei und 15 Jahren Haft.

Neues Projekt für sicheren Wassersport
Trotz aller Schwere versucht der Flachgauer, nach vorne zu blicken: mit einer neuen Idee für mehr Sicherheit im Wassersport. „Safer Shorelines“ nennt sich das Non-Profit-Projekt, das sich derzeit im Aufbau befindet und dazu dienen soll, Fehler wie jenen des Lenkers künftig zu verhindern. Unterstützer werden gesucht.

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