07.05.2020 13:21 |

Krankenhaus Spittal

2500 Unterschriften für entlassenen Betriebsrat

Über 2.500 Unterschriften wurden für den entlassenen Betriebsrat im Krankenhaus Spittal an der Drau gesammelt. Der Entlassungsgrund war, weil er sich um schwangere Dienstnehmerinnen sorgte. Die Gewerkschafter greifen jetzt aber die Geschäftsführung des Krankenhauses an. 

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„Rechtlich wird die Angelegenheit nicht so schnell erledigt sein. Wir sind von der Unrechtmäßigkeit der Entlassung überzeugt“, sagt Gerald Mjka, Bundesvorsitzender des Fachbereichs Gesundheit in der Gewerkschaft vida, bei der heutigen Pressekonferenz anlässlich einer österreichweiten Solidaritätswelle mit schon über 2.500 Unterstützungsunterschriften. Die Unterschriften sind für den Ende März entlassenen Betriebsratsvorsitzenden des Kärntner Krankenhauses in Spittal an der Drau.

Mjka hält es auch für äußerst fragwürdig, dass sich das von der Frau von Wirtschaftskammerpräsident Mahrer geleitete Krankenhaus in Zeiten einer Virus-Pandemie überhaupt den Luxus leisten kann, auf einen Notfall- und Allgemeinmediziner zu verzichten. Noch deutlicher wird vida Kärnten Landesvorsitzender Herman Lipitsch, der als eigentlichen Entlassungsgrund ein von Betriebsrat und Gewerkschaft angestrebtes Rechtsverfahren wegen nicht korrekt abgerechneten Nachtarbeitsbereitschaftsstunden vermutet. Davon seien viele Beschäftigte betroffen.

„Die Taktik der Geschäftsführung ist einfach zu durchschauen: Auch wenn das Gericht der Entlassung des Betriebsrats nicht zustimmt, zur Einschüchterung könnte es allemal ausreichen. Damit wird sich Geschäftsführerin Samonigg-Mahrer aber ins eigene Fleisch schneiden, denn Gesetze gelten auch für Verwandte des Wirtschaftskammerpräsidenten“, bekräftigt Lipitsch. Der Auslöser für die Entlassung war ein Schreiben an schwangere Kolleginnen. Darin zeigte er seine Sorgen bezüglich möglicher Gefahren am Arbeitsplatz durch das Coronavirus. Lipitsch vermutet aber einen anderen Entlassungsgrund. „Der Betriebsrat schaut der Geschäftsführung deswegen auch jetzt genau auf die Finger, denn das Verfahren wurde gerade in erster Instanz zugunsten der betroffenen Beschäftigten entschieden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig“, sagt Lipitsch. 

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