Covid-19-Einsatz

Heer und Miliz helfen der Tiroler Polizei aus

Tirol
05.05.2020 07:00

Milizsoldaten werden in Lizum/Walchen für den Covid-19 Assistenzeinsatz in Tirol geschult. Grenz- und fremdenpolizeiliche Befugnisse stehen laut Militärkommando dabei im Vordergrund.

Die bundesweite erstmalige Einberufung von rund 4000 Milizsoldaten zur Unterstützung der Maßnahmen in der Corona-Krise birgt eine zeitgeschichtliche Premiere für das Österreichische Bundesheer der Zweiten Republik in sich. Den Soldaten, die sich ab sofort im „sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz Grenzraumüberwachung“ befinden, wurden im Rahmen des Wehrgesetzes Befugnisse erteilt, welche in diesen Ausmaßen bisher noch nie innerhalb der Grenzen Österreichs exekutiert worden waren.

Am Montagnachmittag rückten 100 Angehörige der 2. Kompanie des Miliz-Jägerbataillons Tirol für 14 Tage am hochalpinen Truppenübungsplatz Lizum/Walchen ein. Hier bekommen sie nun das nötige Rüstzeug, um den gesetzlichen Auftrag in Corona-Zeiten zu erfüllen.

Höfliches und korrektes Auftreten gefordert
Doch wie sieht der Grundauftrag der Soldaten konkret aus? Dieser kann laut dem Presseoffizier des Militärkommandos Tirols, Major Christoph Seidner, primär mit „Grenz- und fremdenpolizeilichen Amtshandlungen“ definiert werden. Er beinhaltet Grenzkontrollen, mit einer so genannten „Eindringtiefe“ von zehn Kilometern von Personen- und Fahrzeugen, jedoch innerhalb der von den Bezirkspolizeikommanden vorgegebenen Bereiche. „Bei der Ausübung dieser Befugnisse sind die Soldaten angewiesen, besonders die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, da es sich bei einem unrechtmäßigen Grenzübertritt nur um eine Verwaltungsübertretung handelt“, sagt der Presseoffizier im „Krone“-Gespräch.

Eine wichtige Einsatzprämisse, die für alle Soldaten gilt, ist der Umgang mit der Zivilbevölkerung. „Hier stehen höfliches und korrektes Auftreten, den Dialog suchen und das Aufklären über die rechtliche Situation an vorderster Stelle. Keine Zuständigkeiten hat das Bundesheer im Corona-Einsatz in Sachen Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht“, informiert Major Seidner.

Bei Unklarheiten wird Polizei einbezogen
Die grenz- und fremdenpolizeilichen Befugnisse enden außerhalb der vorher schon angeführten, von den Bezirkspolizeikommanden vorgegebenen, Bereiche. Zudem wurden die für den Corona-Einsatz eingeteilten Soldaten auch von der Polizei für ihre umfassenden Aufgaben eingeschult. Sollten eventuell unklare Sachverhalte oder unvorhergesehene Dinge in den Einsätzen auftreten, dann müssen die Soldaten ohnedies die Polizei anfordern.

Hubert Berger, Kronen Zeitung

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