Die schwerwiegenden Missbrauchsvorwürfe in einem steirischen Pflegeheim werden nun zum Politikum. Andererseits wird über Besuche von Angehörigen in Einrichtungen diskutiert.
Es ist eine Geschichte, die hohe Wellen schlägt: Wie berichtet, haben sich in einem steirischen Pflegeheim Bewohner mit dem Coronavirus infiziert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.
Strafanzeige soll ausgeweitet werden
Am Montag wurden zudem schwere Vorwürfe von Missbrauch und Versäumnissen gegenüber den Bewohnern im gleichen Heim laut. Anwältin Karin Prutsch wird ihre Strafanzeige ausweiten.
Und die Vorwürfe werden immer mehr: Etliche Betroffene, Angehörige und sogar Pfleger haben sich bei Prutsch gemeldet und beklagen fehlende Schutzausrüstung in steirischen Heimen, was zur Ausbreitung des Coronavirus geführt habe.
Nun wird die Causa auch zu einem Politikum: Mario Kunasek, Parteichef der steirischen FPÖ, wird bei der Landtagssitzung am 5. Mai die für den Pflegebereich zuständige Landesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) dazu befragen. „Die Vorwürfe sind derart schwerwiegend, dass es einer sofortigen Aufarbeitung auf allen Ebenen bedarf“, meint Kunasek. „Insbesondere erwarten sich die Menschen eine Erklärung, warum die Kontrollmechanismen in diesem Fall versagt haben und ob an der Entziehung der Pflegeheimbewilligung gearbeitet wird.“ Auch die Grünen haben Fragen an die Landesrätin zu Corona in Pflegeheimen gestellt.
Das Land Steiermark will die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten und ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht kommentieren.
Besuch von Angehörigen bald wieder möglich?
Während die jüngsten Berichte schockieren, wird schon über Besuche von Angehörigen in Pflegeheimen diskutiert. Der private Heimbetreiber Senecura kündigte an, Begegnungen hinter Glasscheiben zu ermöglichen. Senecura betreibt in der Steiermark 17 Pflegeheime. Bogner-Strauß dazu: „Wir prüfen zurzeit mit Experten, wie eine schrittweise Lockerung des Besuchsverbotes möglich ist, entscheidend ist aber immer die Sicherheit.“
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