Das Gericht will den U-Häftling nicht per Video zur Verhandlung zuschalten, sondern vorführen lassen, „um die Unmittelbarkeit für die Geschworenen und den Richtersenat zu gewährleisten“, hieß es weiters in der Aussendung. Ob Medien oder Publikum zum Prozess zugelassen werden, hänge von den dann geltenden Covid-19-Maßnahmen ab.
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