Werden in Oberösterreich bei ausländischen Tiertransporten Gesetzesübertretungen festgestellt, so hat das einen „Weckruf“ ans Herkunftsland zur Folge, sofern es ein EU-Land ist: „Da gibt es über die Kontaktstelle Tiertransport beim Gesundheitsministerium eine Meldung an den betreffenden Mitgliedstaat“, weiß Steinkellner: „Auf diesem Weg werden die Partnerbehörden informiert und können entsprechend reagieren. Dieses Prinzip funktioniert im umgekehrten Fall, wenn also heimische Transporteure im EU-Raum kontrolliert werden, gleich.“
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Aus den exakt 47.597 Tiertransportkontrollen im Vorjahr resultierten zwar etwa 450 Sofortmaßnahmen, insgesamt aber nur 36 Strafverfahren durch Bezirksbehörden wegen Übertretungen des Tiertransportgesetzes. Bloß fünf der angezeigten Transporteure kamen aus dem Ausland. Tote Tiere wurden bei zwei Kontrollen gefunden: eine Ente, die die Enge nicht überlebte, und ein Rind. Bei drei Tieren wurden Leiden oder Verletzungen festgestellt.
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