15.03.2020 19:00 |

„Krone“-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

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Entgegenkommen von Reiseunternehmen
Eine Flusskreuzfahrt in Russland hatte Herbert S. aus Wien vergangenes Jahr für sich und seine Frau gebucht. Diese sollte heuer im Jänner stattfinden. Bedauerlicherweise ging es Herrn S.s Frau in weiterer Folge gesundheitlich sehr schlecht. Weshalb er die Kreuzfahrt stornieren musste. „Meine Bitte um Ermäßigung der Stornokosten wurde jedoch vom Reisebüro abgelehnt“, ersuchte der Leser letztlich die Ombudsfrau um Hilfe. Wir haben uns an Hofer Reisen gewandt und eine gute Nachricht erhalten. Aufgrund der Erkrankung von Frau S. werden dem Wiener Ehepaar nun die angefallenen Stornokosten in Form von Reisegutscheinen ersetzt.

ÖBB zeigten sich kulant
Um ein Fußballspiel im deutschen München zu besuchen, hatte Robert N. günstige Zugtickets gebucht. Leider wurde das Spiel dann von Samstag auf Sonntag verlegt. Also wandte sich der Niederösterreicher an das ÖBB-Kundenservice, bat um Umbuchung oder Erstattung der Fahrkarten. „Dort wurde mir jedoch mitgeteilt, dass Sparschiene-Tickets von Umtausch und Rückerstattung ausgeschlossen sind“, so der Leser. Auf Anfrage verwiesen die ÖBB auf die Ticket-Bedingungen, reagierten aber sehr kundenfreundlich. Einen Teil der Kosten erhält Herr N. als Bahngutschein erstattet.

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