Ärzte können Patienten für die Dauer der Corona-Krise auch telefonisch krankschreiben. Das haben Ärztekammer und Gesundheitsministerium am Donnerstag vereinbart, wie ein Sprecher der Ärztekammer bestätigte. Offen ist demnach noch, wie mit Rezepten umgegangen wird. Grundsätzlich ist eine digitale Übermittlung an Patienten per E-Mail oder Direktnachricht aber möglich.
Die Rahmenbedingungen für die telefonische Krankschreibung wurden laut Ärztekammer vorerst mündlich mit dem Ministerium vereinbart und sollen im Lauf des Tages schriftlich fixiert werden. Danach sollen auch die Ärzte darüber informiert werden.
Keine E-Card nachzubringen
Sowohl die Krankschreibung selbst als auch deren Dauer liegt demnach im Ermessen des jeweiligen Arztes. Abgerechnet wird über die „Ordinationskarte“ - also über die bei den Ärzten aufliegende Ersatz-E-Card. Die Patientinnen und Patienten müssen ihre Karte also nicht zum „Nachstecken“ in die Praxis bringen.
Umgang mit Rezepten noch unklar
Offen ist nach Angaben der Kammer noch, wie mit Rezepten umgegangen wird. Die Möglichkeit, Rezepte direkt elektronisch an die Apotheken zu übermitteln, besteht nämlich noch nicht. Betont wird aber, dass es schon jetzt möglich ist, ein Rezept zu fotografieren und via E-Mail oder Direktnachricht an die Patienten zu schicken.
Gelten soll diese Regelung ab sofort und für die Dauer der „Corona-Krise“.
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