„Krone“-Ombudsfrau

Einschreiben unauffindbar: Strafe statt Ersatzmaut

Ombudsfrau
11.03.2020 12:30

Die Tochter einer Leserin war mit deren Auto ohne Vignette auf der Autobahn gefahren - deshalb sollte die Wienerin Ersatzmaut zahlen. Nur, die Post konnte das Schreiben der ASFINAG nach einem erfolglosen Zustellversuch nicht mehr finden. Weshalb letztlich eine Strafe über mehrere hundert Euro fällig wurde!

Weil Michaela F. nicht daheim war, hatte ihr vergangenen Herbst der Briefträger eine Verständigung über das ASFINAG-Einschreiben hinterlassen. Als die Wienerin die Sendung bei der Post abholen wollte, war diese verschwunden. „Es hieß, man werde den Brief suchen. Nach einigen Tagen erhielt ich von der Post die Info, dass dieser unauffindbar sei“, wandte sich die Leserin an uns. Wenig später die böse Überraschung: Die Wienerin bekam vom Magistratischen Bezirksamt (MBA) eine Strafverfügung über 550 Euro, da die ASFINAG mangels Zahlung den Fall der Behörde übergeben hatte.

Die Post teilte uns mit, man vermute, dass die Sendung tatsächlich nicht gefunden und nach Ablauf der Lagerfrist als „nicht behoben“ retourniert wurde. Da man den Beförderungsvertrag mit dem Absender, der ASFINAG, geschlossen habe, könne man für Folgekosten aber nicht haften. Frau F. erhob in Folge Einspruch gegen die Strafe. Diese wurde zwar reduziert, aber lediglich auf 330 Euro.

Kein Recht auf schriftliche Ersatzmautforderung
Im Straferkenntnis wurde erklärt, dass es laut Bundesstraßen-Mautgesetz kein Recht auf eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut gebe. Und auch, wenn hier erwiesenermaßen keine Forderung ergangen ist, sei eine Verwaltungsstrafe zu verhängen, argumentierte die Behörde.

Laut ÖAMTC gibt es jedoch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die es Mautschuldnern ermöglicht, mit „strafbefreiender Wirkung“, also nur die Ersatzmaut, zu zahlen. Nämlich dann, wenn man die Ersatzmautforderung unverschuldet nicht bekommen hat, wobei ein Nicht-Abholen bei der Post natürlich nicht zählt.

Frau F. kannte diese Entscheidung nicht, zahlte zähneknirschend, weshalb der Fall als abgeschlossen gilt. Bleibt die Frage, ob nicht die Behörde, also das MBA, von der höchstgerichtlichen Judikatur hätte wissen müssen - und diese auch berücksichtigen können?

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