Der 20-Jährige hatte anonym in mehreren Medien angekündigt, dass er am Rosenmontag zwölf Personen an seiner ehemaligen Schule töten werde. Für jedes Tierkreiszeichen wollte der junge Mann einen Menschen umbringen. Als Motiv für sein Vorhaben nannte er Rache - er habe sich von seinen ehemaligen Mitschülern gemobbt gefühlt. Die Polizei konnte den 20-Jährigen rasch ausforschen.
Der Angeklagte befand sich bereits vor dem Vorfall im Februar in psychiatrischer Behandlung. Der Einschätzung von Gerichtspsychiater Reinhard Haller zufolge war der 20-Jährige zum Tatzeitpunkt aber zurechnungs- und damit schuldfähig. Untergebracht wird der psychisch kranke Mann zunächst allerdings in einer Anstalt für geistige abnorme Rechtsbrecher, wo er sich einer Therapie unterzieht. Dies war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden.
Der 20-Jährige zeigte sich von allem Anfang an geständig. Ihm sei klar, was er getan habe. Für das Urteil erbat er sich Bedenkzeit.
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