Gesetzliche Grundlage!

2031 Wohnungen sind in Innsbruck seit Jahren leer

Tirol
18.02.2020 20:30

Der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) hat vom Land die gesetzlichen Grundlagen gefordert, um eine Vollerhebung des Leerstandes durchführen zu können. Neben einer Änderung im Landesstatistik-Gesetzes brauche es eine sogenannte „Türnummern-Verordnung“, um die Wohnungen leichter zuordnen zu können, sagte Willi am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck.

Seinen Vorstoß in Richtung „Türnummern-Verordnung“, argumentierte Willi folgendermaßen: „Mit der Klärung, welche Person in welchem Top wohnt, kämen wir in Richtung einer klaren Datengrundlage für eine Leerstandserhebung“. Es komme immer wieder vor, dass Mieter nicht genau angeben, in welchem Top sie wohnen, so Willi. Auch Eintragungsfehler gebe es, etwa dass aus Top 1.1. fälschlicherweise 11 werde. Wohnraum sei in Innsbruck nicht immer genau zuordenbar, sah Willi die Notwendigkeit für eine Türnummern-Verordnung.

„Es gibt 47.000 Klärungsfälle“
In der Vergangenheit war es in Bezug auf die Datensatzklarheit in Innsbruck immer wieder zu politischen Debatten gekommen. Die für Wohnbau zuständige Landesrätin Beate Palfrader (ÖVP) hatte im Februar-Landtag angemerkt, dass es derzeit 52.000 Personen in Innsbruck gebe, die keiner Wohnung zugeordnet werden könnten. Eine Zahl, die der Projektverantwortliche für die Datensatzklärung, Julius Weiskopf, am Dienstag auf aktuell „47.000 Klärungsfälle“ konkretisierte.

Harter Kern an langfristigem Leerstand
Das unter anderem dafür eingerichtete Referat im Magistrat hat bereits erste Ergebnisse zu berichten, so der Bürgermeister. So könne aufgrund der erhobenen Daten bereits gesagt werden, dass es einen „harten Kern an langfristigem Leerstand“ gebe. Dazu greife man etwa auf Datenmaterial der Innsbrucker Kommunalbetriebe zurück. „Wir konnten 2031 Wohnungen lokalisieren, in denen es so gut wie keinen Stromverbrauch gibt“, führte Willi aus. Diese Wohnungen stehen laut den Erhebungen „mehr als zwei Jahre leer“, so der Bürgermeister. Zähle man den kurzfristigen Leerstand hinzu, dann komme man vermutlich auf etwa 4000 Leerstands-Wohnungen, ergänzte Weiskopf.

Vor allem spekulativer Leerstand ein Problem
Auch erste Schlüsse auf die Leerstandsgründe lassen sich aufgrund der bisherigen Erhebungen und Klärungen schon ziehen. Durch das Übereinanderlegen von mehreren Datensätzen - wie etwa Alter der Eigentümer oder Gebäudealter - kann auf „spekulativen Leerstand“ oder „gebäudespezifischen Leerstand“ geschlossen werden. Weiskopf bezifferte das Verhältnis „gefühlsmäßig 40 zu 60“ und erteilte damit der weitverbreiteten Annahme eine Absage, dass in Innsbruck vor allem der spekulative Leerstand ein Problem sei.

Neue Türnummern-Verordnung
Erst nach endgültiger „Klärung der Datensätze“ und dem Inkrafttreten der neuen Türnummern-Verordnung, die auch rückwirkend und nicht nur für Wohnungs-Neuvergaben gelten soll, könne man laut dem Bürgermeister über eine „Leerstandsabgabe“ diskutieren. „Eine solche Festlegung muss dann in Abstimmung mit dem Land erfolgen“, fügte Willi hinzu. Die Frage sei auch „ab wann ein Leerstand ein Leerstand ist“ meinte der Innsbrucker Bürgermeister und setzte sich im gleichen Atemzug für eine „kurze Frist“ ein. Auf die Höhe einer solche Abgabe wollte er sich auf Nachfrage nicht festlegen.

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