Nach Erdogan-Protesten

Türkei: Kritik gegen „gewissenlosen“ Gezi-Prozess

Ausland
11.02.2020 15:34

Die im sogenannten Gezi-Prozess in der Türkei angeklagten Aktivisten haben das Verfahren als rechtswidrig kritisiert. Es habe sich gezeigt, dass der Prozess nichts mit Recht, Gewissen oder Verstand zu tun habe, sagte die angeklagte Architektin Mücella Yapici am Dienstag in Istanbul.

Sie ist eine von insgesamt 16 Aktivisten, denen im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten im Jahr 2013 in der Türkei ein Umsturzversuch vorgeworfen wird. Nächster Prozesstag ist der 18. Februar.

EGMR forderte Freilassung von Kavala
In dem Verfahren ist auch der seit mehr als zwei Jahren inhaftierte Intellektuelle Osman Kavala angeklagt. Die Staatsanwaltschaft in Istanbul verlangt lebenslange Haft für Yapici, Kavala und den Aktivisten Yigit Aksakoglu und für sechs der Angeklagten Gefängnisstrafen zwischen 15 und 20 Jahren.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Dezember die Freilassung von Kavala gefordert und den türkischen Behörden vorgeworfen, keine hinreichenden Beweise für Straftaten des Aktivisten vorgelegt zu haben.

Die angeklagte Yapici verlas die Erklärung im Namen der Bürgerinitiative „Taksim-Solidarität“, die eine wichtige Rolle bei den Protesten gespielt hatte. Sie warf den türkischen Behörden vor, die Gezi-Bewegung von damals kriminalisieren zu wollen. „Wir werden niemals zulassen, dass ihr den Gezi-Aufstand zu einer Bewegung macht, die man mit Kriminalität, Terror, Putsch oder Meuterei verbindet“, sagte sie.

Die weitestgehend friedlichen Proteste hatten sich im Sommer 2013 an der Bebauung des Gezi-Parks im Istanbuler Zentrum entzündet. Sie weiteten sich aus zu landesweiten Demonstrationen gegen die autoritäre Politik des damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Die Regierung ließ die Proteste brutal niederschlagen.

Prozessauftakt gegen die 16 Aktivisten war im Juni 2019. Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche das schriftliche Abschlussplädoyer eingereicht und darin auch gefordert, dass das Verfahren von sieben im Ausland lebenden Angeklagten abgetrennt wird.

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