Weil Test negativ war

Corona-Alarm: Flucht aus Spital bleibt straffrei

Salzburg
07.02.2020 07:00
Es war die Schockmeldung am Mittwoch: Frau mit Coronavirus-Verdacht flieht aus Quarantäne im Salzburger Landeskrankenhaus. Die Polizei schnappte die Flachgauerin in ihrer Wohnung. Glück: Ihr Corona-Test war negativ. Das konnte die 31-Jährige aber nicht wissen. Trotzdem hat sie sich nicht strafbar gemacht.

„Die Frau hat sich nicht strafbar gemacht, weil sie nicht erkrankt ist“, sagt Dr. Andreas Hochwimmer. Der Rechtsanwalt der Salzburger Hochwimmer & Horcicka-Kanzlei ist Strafrechtsexperte. „Von einer Person, die den Coronavirus nicht in sich trägt, geht unmöglich die Gefahr der Verbreitung des Virus aus.“ Selbst wenn die Frau davon ausgegangen wäre, dass sie das Coronavirus in sich trägt und durch ihre Flucht vorsätzlich die Gefahr der Verbreitung der Krankheit herbeigeführt hätte, läge ein sogenannter absolut untauglicher und damit strafloser Versuch vor.

Wäre die Frau wirklich infiziert gewesen, läge die Sache so: „Paragraf 178 StGB stellt die vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten unter Strafe, sofern sie anzeige- oder meldepflichtig sind: bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Bei einer fahrlässigen Gefährdung hätten bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe gedroht.“

Auch Polizeieinsatz muss sie nicht zahlen
Doch: Falls es eine behördliche Auflage nach dem Epidemiegesetz gegeben habe, sei eine verwaltungsrechtliche Strafe von bis zu 1450 Euro möglich. „Wird aufgrund eines Verdachtsfalls die Absonderung der Person in eigene Räume verfügt und entzieht sie sich dieser durch Flucht, so läge eine Übertretung nach dem Epidemiegesetz vor.“ Eine solche Verfügung der Behörden gab es nicht.

„Sie hat sich freiwillig in die Klinik begeben. Es gab keine Hinweise darauf, dass sie das Klinikum verlassen würde“, sagt SALK-Sprecher Wolfgang Fürweger. Auch den Polizei- und Rettungseinsatz muss die Flachgauerin nicht zahlen. „So etwas kommt nur selten vor. Zum Beispiel, wenn jemand einen Bombenanschlag vortäuscht“, sagt Chefinspektor Hans J. Wolfgruber von der Polizei Salzburg.

Christoph Laible
Christoph Laible
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