Mann wurde angezeigt

Jogger trat Malteser: Was tun bei Hundeattacke?

Kärnten
01.02.2020 06:05

Für Diskussionen sorgt eine Auseinandersetzung, die sich am Donnerstag in Karnburg zwischen einem Jogger und einem Hundebesitzer ereignet hatte. Wie berichtet hat sich der Freizeitsportler dabei mit einem Tritt gegen den Vierbeiner gewehrt. Dafür wurde er angezeigt. . .

Eines vorweg: Der kleine Malteser hätte den Jogger nicht ernstlich verletzen können, auch wenn er ihn laut Polizei sogar beißen wollte. Außerdem waren die beiden Hunde des 57-jährigen Klagenfurters angeleint. „Aber Hunde sind so an der Leine zu führen, dass sie niemanden gefährden können“, betont der Richter und Hundeexperte Gerhard Pöllinger-Sorré.

Wie berichtet, war der Streit zwischen dem 40-jährigen Läufer und dem Hundebesitzer sogar in eine tätliche Auseinandersetzung ausgeartet. In der Hitze des Gefechtes soll der Hundebesitzer ein Taschenmesser gezogen und es gegen den Rivalen gerichtet haben. „Das ist eindeutig eine gefährliche Drohung“, erklärt Pöllinger. Aber den kleinen Hund zu treten, sei auch nicht okay gewesen. „Es ist nur erlaubt, mit den gelindesten zu Gebote stehenden Mitteln eine Gefahrenabwehr zu bewirken“, betont Pöllinger.

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"Niemand muss sich beißen lassen. Der Tritt des Joggers war aber nicht okay. Es hätte gelindere Mittel gegeben, den kleinen Hund abzuwehren!"

Richter Gerhard Pöllinger-Sorré

„Man braucht sich aber auch nicht beißen zu lassen“, ergänzt der Richter. Es gebe spezielle Abwehrsprays für Tiere; die im Handel erhältlicher üblichen Pfefferspray sei jedoch nicht erlaubt. Nach Ansicht des Richters wäre es das Beste, wenn beide Parteien einfach mehr Rücksicht aufeinander nehmen würden. „Wenn es zu einer Attacke durch einen größeren Hund kommt, hilft es oft, das Tier laut anzuschreien“, raten erfahrene Experten.

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