"I gib da a Watsch'n"

Eberauer Ortschef per Telefon bedroht – Prozess in Wien

Burgenland
01.07.2010 14:21
Ein Anruf beim Bürgermeister von Eberau hat am Donnerstag einen 55-jährigen Burgenländer vor Gericht gebracht. Als über ein bundesweites Erstaufnahmezentrum für Asylwerber in der südburgenländischen Ortschaft diskutiert wurde, "wollte ich ihn wachrütteln", verantwortete sich der Mann im Wiener Straflandesgericht, wohin die Verhandlung aus möglichen Befangenheitsgründen der Eisenstädter Richterschaft delegiert worden war.

Der 55-Jährige war mit einem Freund im Wirtshaus gesessen und im Verlauf des Beisammenseins zur Ansicht gelangt, dass man Walter Strobl, dem Eberauer Ortsvorsteher, endlich einmal die Meinung sagen müsse. "Das traust di nie", meinte der Begleiter des 55-Jährigen, worauf dieser umgehend zu seinem Mobiltelefon griff, beim Landhaus in Eisenstadt die Nummer des Bürgermeisters in Erfahrung brachte und diesen kontaktierte.

Angeklagter wollte Ortschef "Watsch'n geben"
Nachdem er Strobl beleidigt und beschimpft hatte ("Heast, wie viel Provision kassierst du für das Erstaufnahmezentrum?"), beschied er diesem, er werde "kommen und dir a Watsch'n geben". Für die Staatsanwaltschaft war damit der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt.

"Eigentlich war es schon korrekt, das Telefonat", zeigte der Angeklagte vor Richterin Daniela Setz-Hummel sehr wenig Unrechtsbewusstsein. Das Vorgehen des Bürgermeisters, der mit der Innenministerin "paktiert" habe, sei nämlich "unglaublich". Er müsse das "als Burgenländer" festhalten. Es sei ja bekannt, was etwa aus Bad Sauerbrunn, "einem der schönsten Orte des Landes", nach der Aufnahme von Asylwerbern geworden sei.

Bürgermeister hat sich "echt gefürchtet"
"Ich hab' mich echt gefürchtet. Ich bin zum damaligen Zeitpunkt erschrocken", beschrieb der Ortschef von Eberau die Folgen des Telefonats. In seiner Gemeinde wäre damals "eine Hetzjagd" im Gange gewesen: "Für mich war's schlimm. Es war knapp vor der Eskalation". Dutzende wütende Briefe und Anrufe wären bei ihm eingegangen.

Baldiges Comeback vor Gericht?
Der Angeklagte wurde dessen ungeachtet freigesprochen. Die inkriminierte Aussage erfülle nicht den von der Anklagebehörde angenommenen Tatbestand, befand die Richterin. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Der 55-Jährige bedankte sich, kündigte jedoch im selben Atemzug an, am kommenden Montag den Bürgermeister bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft anzuzeigen.

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