Die erste (nicht rechtskräftige) Datenschutz-Millionenstrafe in Österreich sorgt für ein Beben bei der Post. Wie berichtet, verhängte die Datenschutzbehörde wegen der „Parteivorlieben-Affäre“ ein üppiges Bußgeld von 18 Millionen Euro. Doch der Postfuchs wehrt sich und will bis zum EU-Gerichtshof gehen!
Laut Datenschutzbehörde geht es um eine möglichst große abschreckende Wirkung. Die Bemessungsgrundlage ist der Jahresumsatz, die Höchststrafe beträgt vier Prozent davon. Laut Post-Sprecher Michael Homola beträgt der Umsatz 1,96 Milliarden Euro, der Gewinn knapp 145 Millionen. Die Existenz des Unternehmens ist nicht bedroht, es wurden in der Bilanz Rückstellungen gebildet.
Ausgang wohl erst in einigen Jahren klar
Rechtskräftig ist der Bescheid in erster Instanz aber noch lange nicht, ob er hält, werden wir laut Post-Anwalt Stefan Prochaska erst in ein paar Jahren wissen. „EU-weit sind Millionenstrafen nicht ungewöhnlich. Seit mehr als zehn Jahren werden in Deutschland, Spanien oder Frankreich vergleichbare Strafen verhängt. Zweifelhaft ist aber, ob das Lenkungsziel erreicht wird“, so Experte Hans G. Zeger von der Arge Daten.
„Es geht im Grunde um die angebliche Verwendung von Marketingdaten, die so gar nicht vorliegt. Die Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die Post wird gegen diesen Bescheid alle Rechtsmittel ergreifen.“
Post-Anwalt Stefan Prochaska
Vierthöchste Strafe EU-weit
Zunächst war die DSGVO als „Firewall“ gegen die Datensauger der US-Internet-Riesen geplant, zum Handkuss kommen kleine und kleinste EU-Unternehmen. Gegen die Post wurde die vierthöchste Strafe EU-weit verhängt.
Florian Hitz, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.