Versuchter Mord

Kontrahent in Bauch geschossen: 13 Jahre Haft

Niederösterreich
09.10.2019 16:02

Ein 42-Jähriger, der im Februar in Amstetten einem 41-Jährigen in den Bauch geschossen und diesen damit lebensgefährlich verletzt hat, ist am Mittwoch wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Kosovare hatte sich teilschuldig bekannt.

Die Verhandlung konzentrierte sich auf die Geschehnisse vom 23. Februar. Gegen 13 Uhr soll es an diesem Tag zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Kosovaren und einem 25-jährigen Rumänen gekommen sein, die sich im Stiegenhaus des Wohngebäudes des Jüngeren abspielte. Der Angeklagte würgte dort seinen Kontrahenten. Der 41-jährige Verwandte und Landsmann des Rumänen trennte die beiden nach Angaben des Staatsanwalts.

Der Beschuldigte flüchtete danach ins Freie und verließ das Gelände. Die beiden anderen Männer gingen unterdessen gemeinsam mit einem weiteren Rumänen in den Garten des Hauses. Dorthin kam wenig später auch der Verdächtige - mit einer Pistole und einer Eisenstange im Gepäck.

„Das Unheilvollste, was er gemacht hat“
Mit der Pistole schoss der Kosovare dann auf den 41-Jährigen. „Das war das Unheilvollste, was er in seinem Leben gemacht hat“, hielt Verteidiger Rudolf Mayer fest. „Dazu steht er. Er sagt, in dem Moment war es ihm egal, was mit dem geschieht - das genügt in Österreich für einen Mordversuch.“ Das Opfer wurde ins Landesklinikum Amstetten eingeliefert und dort vorübergehend auf der Intensivstation behandelt.

Nach der Schussabgabe verfolgte der Beschuldigte laut Anklage den mittlerweile flüchtenden 25-Jährigen über rund 100 Meter mit der Pistole. Auch dafür musste sich der Kosovare wegen versuchten Mordes verantworten - „weil der Angeklagte die Waffe im Anschlag gehabt hat“, wie der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag am Dienstag betonte. Der 42-Jährige selbst bekannte sich dazu nicht schuldig. Verteidiger Mayer sah in der Verfolgung mit der Pistole „höchstens eine gefährliche Drohung“. Die Geschworenen sprachen den Beschuldigten von diesem Anklagepunkt gänzlich frei.

Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der Kosovare hingegen wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz: Der Mann besaß die verwendete Pistole unbefugt.

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