Regen oft auf

„Billig“-Urteile streng nach Gesetz bemessen

Kärnten
04.10.2019 07:00

Billig wirken manche Urteile - etwa, wenn ein Bauer für 21 verdurstete Kühe im Rahmen einer Diversion nur 1000 Euro Buße zahlen muss. Doch solche Summen werden nicht gewürfelt, sondern streng nach dem Gesetz bemessen.

„Geldstrafen werden treffgenau auf die wirtschaftliche und persönliche Leistungsfähigkeit abgestimmt“, sagt Christian Liebhauser vom Landesgericht Klagenfurt. Es gibt sogenannte Tagsätze, die im Verhältnis 2:1 Ersatzfreiheitsstrafen entsprechen. Bekommt jemand etwa 720 Tagessätze und zahlt nicht, müsste er ein Jahr absitzen.

Jeder Tagsatz wird dann bewertet - zwischen vier Euro für Niedrigstverdiener bis hinauf zu 5000 Euro für einen Millionär. Die Summe allein spiegelt oft daher nicht die tatsächliche Sanktion wieder. “1000 Euro können für einen Mindestrentner gleich schlimm sein wie 50.000 Euro für einen Großverdiener„, sagt auch Liebhauser. Um das System besser zu verstehen, rechnet Liebhauser für “Krone"-Leser vor: Verdient ein Familienvater 2000 Euro netto und hat kein nennenswertes Vermögen, bleiben nach Abzug der Unterhaltszahlungen für die Kinder etwa 600 Euro pfändbares Einkommen übrig. Dieses wird durch 30 dividiert - ergibt einen Tagsatz von 20 Euro.

Je mehr man verdient und je weniger Schulden man hat, desto teurer wird’s. Die höchste Geldstrafe beträgt 3,6 Millionen Euro. In der Theorie. Praktisch wurde diese noch nie verhängt.

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