Urteil in Frankfurt:

Alkohol-Kater ist laut Gericht eine Krankheit

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24.09.2019 15:20

Ein Kater oder „Hangover“ ist eine Krankheit. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgerichtshof Frankfurt. Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen somit nicht damit werben, dass ihr Produkt gegen den Kater hilft oder ihn vorbeugt.

In dem Verfahren ging es um Nahrungsergänzungsmittel, die laut dem beklagten Hersteller einen Kater vorbeugen oder ihn lindern können. Ob diese Form der Werbung zulässig ist, hängt damit zusammen, ob man den Kater als Krankheit einordnet oder nicht.

Werbung gegen Kater ist unzulässig
Der Beklagte Hersteller vertreibt einen trinkfertigen „Anti Hangover Shot“ und einen als Pulver verkauften „Anti Hangover Drink“. Die Mischungen aus Antioxidantien, Elektrolyten und Vitaminen würden gegen die Symptome des Katers helfen, heißt es. Ein Wettbewerbsverein hielt die entsprechende Werbung für unzulässig und klagte auf Unterlassung - mit Erfolg.

Kater ist eine „vorübergehende Störung“
„Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen“, begründete das OLG die Einschätzung eines Katers als Krankheit. 

In der jetzt untersagten Werbung werde der Kater mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerz beschrieben. Derartige Symptome lägen außerhalb der natürlichen Schwankungsbreite des menschlichen Körpers.

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