An Grenze gefasst

„Seisenbacher wird sich jetzt verantworten müssen“

Österreich
13.09.2019 10:34

Es ist das Ende eines langen Versteckspiels: Mehr als zweieinhalb Jahre lang hat sich Peter Seisenbacher seinem Verfahren entzogen - jetzt ist der unter Missbrauchsverdacht stehende Judo-Olympiasieger an der ukrainisch-polnischen Grenze aufgegriffen und nach Wien überstellt worden (siehe auch Video oben). Das nach seiner Flucht abgebrochene Missbrauchsverfahren könne nun jederzeit formlos fortgesetzt werden, erklärte Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Jetzt wird über die Verhängung der U-Haft entschieden.

Im krone.at-Forum findet User TomDooley klare Worte, für die er viel Zuspruch bekommt: „Seisenbacher wird sich jetzt hoffentlich wirklich der Gerichtsbarkeit stellen müssen.“ Ähnlich sieht das Bayuwarin: „Es wird Zeit, dass er verurteilt und weggesteckt wird.“

Userin penelope wiederum gibt zu bedenken: „Erst gibt es ein Gerichtsverfahren, warten Sie doch ab ob er schuldig ist.“ Und Rupi55 meint dazu: „Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich nicht verstecken.“

Schwere Missbrauchsvorwürfe
Peter Seisenbacher soll in seinem Wiener Judo-Verein - so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wien - zwischen 1997 und 2004 zwei im Tatzeitraum jeweils unmündige Mädchen missbraucht haben. Eine weitere Jugendliche wehrte ihn laut Anklage ab, als er zudringlich wurde - die Staatsanwaltschaft hat dieses Faktum als versuchten Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angeklagt. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen bisher nicht öffentlich geäußert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Mit internationalem Haftbefehl gesucht
Am 19. Dezember 2016 war Seisenbacher unentschuldigt seiner Verhandlung im Wiener Landesgericht ferngeblieben. In weiterer Folge wurde er mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Ukraine verweigerte Auslieferung
Er tauchte in der Ukraine unter, am 1. August 2017 wurde er in Kiew festgenommen. Österreichs Justiz bemühte sich 2017 vergeblich um eine Auslieferung von Seisenbacher, weil die inkriminierten Delikte nach ukrainischem Recht bereits verjährt waren. Seisenbacher wiederum stellte einen Asylantrag, der aber von der Ukraine im November 2017 abgelehnt wurde. Abgesehen vom negativen Asylbescheid gab es seit Herbst 2017 bereits eine aufrechte Verpflichtung zur Ausreise gegen Seisenbacher.

Entscheidung über Verhängung der U-Haft
Nach seiner nunmehrigen Einlieferung in die Wiener Justizanstalt Josefstadt wird binnen 48 Stunden über die Verhängung der U-Haft entschieden - also am Freitag oder Samstag. Das Missbrauchsverfahren war nach Seisenbachers Flucht abgebrochen worden. „Es kann jederzeit formlos fortgesetzt werden“, erklärte Gerichtssprecherin Salzborn. Strafrechtlich hat Seisenbachers Flucht keine Auswirkung - sie ist im Falle einer Verurteilung kein Erschwernisgrund.

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