Bis vor VfGH

Rauchverbot: Anrainer und Discos proben Aufstand

Österreich
03.07.2019 06:00

Mal ist es Gesetz, mal wieder nicht - eines steht aber fest: Die Debatte um das Nichtraucher-Schutzgesetz (siehe Video oben) ist noch lange nicht zu Ende! Dafür wollen rund 700 Betreiber von Nachtlokalen wie Discos oder Lounge-Bars, aber auch Anrainer von solchen sorgen. Ihnen geht es um Lärm- und auch Luftemissionen ...

Derzeit heißt es wieder mal strikt „Nein“. Aber fast schon egal, wie die aktuelle, politische Lage gerade ist - es wird vielleicht nicht die letzte Änderung in den Bestimmungen um das Rauchen in der Gastronomie sein. Dafür wollen Hunderte Betriebe in ganz Österreich sorgen. Und wahrscheinlich Tausende Anrainer.

700 Betriebe schlossen sich zusammen
Denn - Gastronomie ist nicht Gastronomie, weiß auch Initiativen-Sprecher Stefan Ratzenberger: „Es geht nicht um Restaurants oder Beisln, es geht um die reine Nacht-Gastro. Clubs, Loungebars, Discos.“ Angeschlossen haben sich mit dem PraterDome in Wien die größten, mit der Eden-Bar die bekanntesten Betriebe, 700 sind es derzeit!

25.000 Leute auf der Straßen, um zu „paffen“
„Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Angestelltenschutz, in alles wurde viel investiert. Die neue Bestimmung vergisst aber auf eines: den Anrainerschutz. In einer durchschnittlichen Freitagnacht in Wien dürften bis 25.000 Leute auf den Straßen und Gassen stehen und paffen“, so Ratzenberger.

Das verärgert naturgemäß die Anrainer. Und sie haben rechtlich gar nicht so schlechte Karten, weiß Anwalt Florian Berl, übrigens absoluter Nichtraucher: „Es gibt einige Erkenntnisse auch von Höchstgerichten, die hier schlagend werden können, wie ,Schanigarten‘-Urteile, die von einer Beeinträchtigung der Schutzinteressen von Nachbarn ausgehen.“ Lärm etwa. Oder auch das Umweltschutzgesetz, das sich u.a. auch Lärmvermeidung auf die Fahnen geheftet hat.

Betreibern drohen Geldstrafen
Und dann gibt es noch eine Petitesse: Stehen nun die Raucher buchstäblich auf der Gasse vor dem Nachtlokal, dann drohen auch dem Betreiber saftige Geldstrafen. Denn der unmittelbare Bereich vor dem Lokal zählt zur „Betriebsanlage“ - und muss ja auch sauber und z.b. von Schnee geräumt werden. Und damit auch von Tschickstummel … Im schlimmsten Fall ist auch die Gewerbeordnung heranzuziehen - Stichwort Sperrzeitenverordnung. Dann könnte z.B. um Mitternacht Schluss mit lustig Rauchen vor der Discotür sein. Um diese Zeit geht’s in vielen Clubs aber erst richtig los mit der Sause. Eine Branche könnte vom neuen Nichtraucher-Schutzgesetz profitieren: Die Securitys. Sie werden halt auch noch zu Raucher-Sheriffs …

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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