Amtsmissbrauch

Nächste Anklage gegen Kärntner Bezirkshauptmann

Kärnten
01.07.2019 18:05

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat zur Bundespräsidentenwahl 2016 eine neue Anklage am Klagenfurter Landesgericht eingebracht. Diesmal betrifft es den Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan und ein Mitglied der Bezirkswahlbehörde. Die Anklage ist wegen eines Einspruchs noch nicht rechtskräftig.

„Konkret lautet der Vorwurf, dass die Angeklagten als Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Wolfsberg in Abwesenheit der Wahlbeisitzer vor der Sitzung der Bezirkswahlbehörde Briefwahlkarten geöffnet haben sowie fälschlich in einer Niederschrift bestätigt haben, dass alle darin angeführten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde beim Öffnen aller Briefwahlkarten anwesend waren“, ließ die WKStA auf APA-Anfrage wissen.

„In einer weiteren Niederschrift haben sie die Abhaltung einer Sitzung am Wahltag und ihre eigene Anwesenheit sowie die Anwesenheit der Beisitzer bestätigt, obwohl keine solche Sitzung stattgefunden hat.“

Das Verfahren gegen die Wahlbeisitzer wurde gemäß einer Weisung eingestellt. Auch zwei Hilfskräfte der Wahlbehörde, denen Amtsanmaßung vorgeworfen wurde, kommen ohne Anklage davon. Mangels Anfangsverdachts wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Termin für den Prozess gibt es noch nicht, zumal gegen die Anklage Einspruch erhoben worden und diese damit noch nicht rechtskräftig ist.

Unregelmäßigkeiten in vier Kärntner Bezirken
In Kärnten gab es in vier Bezirken Unregelmäßigkeiten. Aus Villach wurde nicht nur Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) rechtskräftig verurteilt sondern auch der zuständige Abteilungsleiter und fast alle Wahlbeisitzer. Das Verfahren gegen den Bezirkshauptmann von Villach-Land, Bernd Riepan, läuft noch. Der Prozess gegen Heinz Pansi, Bezirkshauptmann von Hermagor, hat noch nicht begonnen.

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