Ob Haushaltsgeräte, Gartengrill, Bücher oder Baumaterial, immer wieder funktionierte die Masche. Der Doppelstaatsbürger, zugleich Schweizer und Österreicher, orderte verschiedenste Waren unter falschem Namen, bezahlte sie aber nicht. Am Donnerstag stand er wegen insgesamt 56 Betrugsdelikten vor Gericht.
Weil sich aber die meisten Taten in der benachbarten Schweiz ereigneten und diese daher nach Schweizer Recht zu beurteilen sind, wurde der 29-Jährige in 16 Fällen freigesprochen. In der Schweiz gilt eine Täuschung nur dann als Betrug, wenn das Opfer zumindest ein paar wenige Überprüfungen vorgenommen hat. Bei dem Angeklagten hätte dies bedeutet, dass nach einer Warenbestellung zumindest kontrolliert werden hätte müssen, ob der Kunde auch bezahlen kann.
Der Mann hatte sich auch durch mehrfache, einschlägige Vorstrafen nicht von seinem Tun abbringen lassen. In der Schweizer Haft beantragte er eine Namensänderung und betrog mit neuem Namen anschließend weiter. Im Verfahren in Feldkirch zeigte sich der Angeklagte geständig.
Das wurde ihm vom Schöffensenat mildernd angerechnet, ebenso wie die Tatsache, dass es vielfach beim Betrugsversuch blieb und die Waren wenigstens teilweise wieder zurückgeholt werden konnten. Wegen des Schadens muss der 29-Jährige in der Schweiz rund 72.000 Schweizer Franken (50.265 Euro) bezahlen.
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