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Die niederländische Regierung hat ein Gesetz erlassen, welches ab sofort die Zucht von zu kurzschnauzigen Hunden verbietet. Die betroffenen Rassen sind Mops und Bulldoggen, ein Ampelsystem regelt die Verpaarung von 19 weiteren. Das Ziel ist, keine Hunde mehr mit körperlich bedingten Atemproblemen und anderen Erbkrankheiten hervorzubringen.
Künftig gibt es in den Niederlanden ein Ampelsystem: Die Schnauze muss mindestens ein Drittel des Kopfes betragen, alles darunter wird "rot" eingestuft und damit verboten. Betroffen sind neben dem Mops auch die beliebten Rassen Englisch und Französische Bulldogge. Commedia (der Verband niederländischer Mopszüchter) hat bereits die Einstellung der Zucht bekannt gegeben. Die Initiative „Dier & Recht“, die sich für das neue Gesetz starkmachte, will auch auf weitere Zuchtverbände Druck ausüben.
Betroffen sind Affenpinscher, Boston Terrier, Pomeranian, Belgischer Griffon, Brüssler Griffon, Japan Chin, Pekingese, Brabanter Griffon, Shih Tzu, Bordeaux Dogge, Boxer, Bullmastiff Cavalier King Charles Spaniel, Chihuahua, Lhasa Apso, Mastiff, Mastino Napolitano, Staffordshire Bull Terrier, Yorkshire Terrier, Mops, Französische Bulldogge und Englische Bulldogge.
„Orange“ Rassen unterliegen Übergangsregelung
Hunde mit einer Fanglänge zwischen einem Drittel und der Hälfte des Schädels werden im Ampelsystem als „orange“ kategorisiert und unterliegen damit einer Übergangsregelung: Es handelt sich um Vierbeiner mit einer Fanglänge zwischen einem Drittel und der Hälfte des Schädels. Wenn alle anderen Zuchtkriterien erfüllt werden, dürfen sie weiter gezüchtet werden. Grün steht für eine Fanglänge von mindestens der Hälfte des Schädels.
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