Zelte für Fischer

Politik „flickt“ Gesetz zum Wetterschutz

Kärnten
15.05.2019 06:00
Im ewigen Streit um „Fischerzelte“ an den Flüssen und Seen glaubt die Politik, endlich eine wasserdichte Lösung gefunden zu haben. Obwohl ein Erlass hätte regeln sollen, was in der Natur erlaubt und was verboten ist, kam es zu Konflikten und hohen Strafen. Eine neue Verordnung soll das Gesetz jetzt reparieren.

Beim Versuch, Fischern eine Möglichkeit zu geben, sich vor Wind und Wetter zu schützen, ohne dabei gegen das Kampierverbot zu verstoßen, holten sich Politiker jahrelang kalte Füße. Zuletzt war sogar ein neuer Erlass gescheitert – die darin geregelten Wetterschutz-Maße waren an der Realität weit vorbeigegangen.

Mit der neuen Verordnung, die kommenden Dienstag in der Regierung beschlossen wird, will man das Gesetz nun reparieren. „Es wird ganz klar geregelt, was erlaubt und was verboten ist“, so Naturschutzlandesrätin Sara Schaar.

Fischer dürfen künftig ihren Wetterschutz auf Uferstreifen aufstellen, solange es sich um keine Schutzzone handelt. Der Unterstand darf nicht länger sein als 2,5 Meter; Höhe: 1,6 Meter; Breite: 2,7 Meter. Ein Boden ist erlaubt, ebenso wie die Verwendung von Kühltaschen, Fischerliegen, Schlafsäcken.

Die neue Regelung hat aber auch ihre Tücken: Derzeit prüft die EU, ob durch die genauen Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit und der internationale Handel eingeschränkt werden könnten. Eine positive Stellungnahme wird erwartet.

Thomas Leitner
Thomas Leitner
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