Schnell noch Stephansdom und Hofburg ansehen und dann am Ring das Nachtlager aufstellen? Auslöser dieses möglichen Horrorszenarios ist ein Grazer, der auf dem Donauinselparkplatz in seinem Auto übernachtet hat. Der Mann wurde abgestraft, zog vor Gericht und ficht den Bescheid des Magistrats in allen Instanzen an.
Regelwerk aus dem Jahr 1985
Der Wiener Verwaltungsgerichtshof folgt nun der Beschwerde und fordert die Aufhebung von Teilen der Kampierverordnung. Dieses Regelwerk aus dem Jahr 1985 schreibt unter anderem vor, dass in Wohnwagen und Wohnmobilen nur auf öffentlichen Campingplätzen übernachtet werden darf. Das hat natürlich hygienische Gründe.
„Landtag muss das rasch reparieren“
Auf Campingplätzen sind Toiletten und weitere Sanitäreinrichtungen wie Duschen vorhanden. Die Höchstrichter stoßen sich weniger am Inhalt der Vorschrift, sondern finden die Bestimmung zu oberflächlich formuliert. Deshalb soll sie weg. „Der Landtag muss das rasch reparieren“, fordert ÖVP-Mandatar und Jurist Wolfgang Ulm. Am Mittwoch bringt er dazu einen entsprechenden Antrag ein.
Übrigens: Auch freies Zelteln (außerhalb von Campingplätzen) oder die Nacht im Schlafsack im nächsten Park um die Ecke zu verbringen, verbietet die Stadtverfassung. Das wollen die Richter auch so belassen. Bei diesen Passagen bestehen sie (noch?) nicht auf Änderungen.
Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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