Der einstöckige Containerbau wurde 2015 für Flüchtlinge errichtet. Michael Poduschka: „Rechtsgrundlage dafür ist die Oö. Unterbringungs- und Sicherstellungsverordnung. Das Land kann unter Außerkraftsetzung der Raumordnung und Bauordnung und ohne dass Nachbarn irgendein Mitspracherecht haben, durch Verordnung bestimmen, dass Bauwerke errichtet oder bestehende Gebäude genutzt werden. Aber natürlich nur für diesen Zweck und nur in Notsituationen.“
Keine Notsituation mehr
Eine Notsituation sieht Poduschka nicht mehr gegeben, seit etwa zwei Jahren sind keine Flüchtlinge mehr in den Unterkünften untergebracht. Als Anwalt der Besitzerin des Nachbargrundstückes hat er nun recherchiert, dass die Volkshilfe die Container an eine Personalleasingfirma verkauft hat. Er vermutet, dass Arbeiterwohnstätten entstehen sollen. „Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs liegt aus meiner Sicht ein Schwarzbau vor. Das habe ich der Gemeinde Perg mitgeteilt.“
Gesellschaftspolitischer Aspekt
Poduschka denkt auch an den gesellschaftspolitischen Aspekt: „Wenn es in Zukunft wieder zu Notsituationen kommt, das kann zum Beispiel auch ein Hochwasser sein, wird es keinen Nachbarn geben, der nicht sofort auf die Barrikaden steigt, da die Gefahr besteht, dass er das Bauwerk ewig stehen hat.“
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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