Verbotsgesetz-Prozess

Holocaust-Leugner (67) wird enthaftet

Österreich
04.03.2019 18:48

Wendung im Prozess nach dem Verbotsgesetz gegen einen Holocaust-Leugner: Das Landesgericht Krems hat am Montag einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung eines 67-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher abgewiesen. Die Geschworenen entschieden zuvor einstimmig, dass der Mann nicht zurechnungsfähig sei. Der Mann wird enthaftet.

Laut der vorsitzenden Richterin liegen nicht alle im Gesetz geforderten Voraussetzungen für eine Einweisung vor. Die zu befürchtenden Taten würden keine mit Strafe bedrohten Handlungen mit schweren Folgen darstellen. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. „Ich hoffe auf nie mehr Wiedersehen“, meinte die vorsitzende Richterin in Richtung des 67-Jährigen.

Der Mann hatte aus der Justizanstalt Stein Schreiben verschickt, in denen er die Existenz von Gaskammern in der NS-Zeit bestritt. Weil der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil aus 2018 teilweise aufgehoben hatte, mussten die Geschworenen erneut über die Zurechnungsfähigkeit des Mannes entscheiden.

Mann weist fünf einschlägige Vorstrafen auf
Der 67-Jähirge weist fünf einschlägige Vorstrafen nach Paragraf 3h Verbotsgesetz im Zeitraum 2003 bis 2016 auf. Er sitzt seit 15 Jahren durchgehend in Haft und befindet sich derzeit in der Justizanstalt Krems. Der ehemalige Wiener Bezirksrat - er wurde 1994 aus der FPÖ ausgeschlossen - verwies in den Schreiben immer wieder auf ein von ihm in den 1990er-Jahren verfasstes Gutachten, demnach hätten mit Zyklon B keine Gaskammern betrieben werden können. Seit Jahren würden Kinder nach Mauthausen „geschleppt“ und ihnen „gefälschte Gaskammern“ gezeigt.

Gegen das Verbotsgesetz habe er nicht verstoßen, meinte er vor Gericht: „Ich habe nie den Holocaust geleugnet. Ich habe verschiedene Fakten richtiggestellt.“ In Zusammenhang mit seinen Verurteilungen ortete er „Amtsmissbrauch“, auch andere würden vom „größten Justizskandal der Zweiten Republik“ sprechen.

Der 67-Jährige bot in seinen Schlussworten an, ein Gelöbnis zu unterschreiben, dass er keine derartigen Schreiben mehr verfassen werde. „Ich werde das Thema soweit wie möglich meiden.“

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