„Krone“-Ombudsfrau

Gar nichts bestellt: Buchclub mahnte wöchentlich

Ombudsfrau
22.11.2018 15:30

Jahrelang war eine Steirerin Kundin bei der Buchgemeinschaft Donauland. Nachdem die Leserin ihre Mitgliedschaft gekündigt hatte, erhielt sie trotzdem weiter Zusendungen. Dem nicht genug, folgten dann auch noch Mahnungen im Wochentakt. Die Ombudsfrau konnte dem Ärger letztlich ein Ende bereiten!

„Ich will nicht für etwas bezahlen, das ich nicht bestellt und nicht bekommen habe. Ohne fremde Hilfe komme ich von diesem Verlag anscheinend nicht weg“, schrieb Christine S. verzweifelt. Sie hatte im Vorjahr ihre langjährige Mitgliedschaft beim Buchclub Donauland gekündigt, auch mittels Einschreiben. Trotzdem erhielt die Steirerin weiter unaufgefordert Sendungen mit Büchern. Deren Annahme hat sie jedoch verweigert. Ihre anschließenden Beschwerden bei der Firma blieben ungehört. Stattdessen deckte man Frau S. mit Mahnungen ein. Von Mitte August bis Anfang September wöchentlich. Und „drohte“ dann sogar noch mit einem Inkasso-Verfahren.

Auf Ombudsfrau-Anfrage entschuldigte sich Donauland für den Ärger. Es sei keine Kündigung vorgelegen, weshalb es zu weiteren Belieferungen gekommen sei. Man habe die Kündigung nun zur Kenntnis genommen, offene Forderungen bestünden nicht mehr.

Bleibt die Frage, warum es immer wieder zu Fällen wie jenen von Frau S. kommt. „Die offenbar systematische Vorgehensweise von Donauland ist gut bekannt. Es liegen uns zahlreiche Beschwerden vor“, bestätigt Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf Anfrage. Konsumenten würden nicht bestellte Sendungen erhalten, obwohl die Mitgliedschaft im Buchclub jedoch teils vor Jahren gekündigt wurde. Wird die Rechnung nicht bezahlt, werde man mit Mahnungen bis hin zu Inkassoforderungen traktiert, so die Verbraucherschützerin.

Tipps des VKI:

  • Ware, die nicht bestellt wurde, muss von Konsumenten weder aufbewahrt noch an den Absender zurückgeschickt werden.
  • Wer unsicher ist, ob noch ein Vertragsverhältnis mit dem Buchclub Donauland besteht, und nicht mehr Mitglied sein möchte, sollte eingeschrieben mit Rückschein kündigen.

Betroffene können sich zur Unterstützung auch an den VKI wenden. Infos: www.vki.at

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