Voves gehe der Chance, zurücktreten zu müssen, mit eiligen Schritten entgegen, wetterte Grosz. Die SPÖ mache sich mit der Klage lächerlich: "Der Landeshauptmann von der traurigen Gestalt lässt über juristische Handlanger Vorwürfe einklagen, die längst bewiesen sind." Zudem strotze die Klage vor Formalfehlern: So werde er mit einer unbekannten Adresse angeführt.
Grosz erinnerte daran, dass Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) selbst am 5. August 2009 bekannt gegeben habe, dass die Staatsanwaltschaft Graz gegen die Verantwortlichen der SPÖ-Stiftung ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Abgabenhinterziehung führe.
"Voves hat gelogen"
"Selbstverständlich hat Franz Voves, als er auf die Gemeinnützigkeit seiner Stiftung beharrte, gelogen - und zwar mehrmals und eindeutig nachweisbar. Selbstverständlich galten für die SPÖ-Stiftung andere Steuerbestimmungen als für jedes andere Unternehmen und die Privatpersonen in der Steiermark. Weiters wurde das SPÖ-Vermögen selbstverständlich steuerschonend angelegt. Daran ändern keine Klagen etwas und auch ein Antrag auf einstweilige Verfügung wird die Wahrheit nicht verschleiern können", so Grosz.
Der BZÖ-Landesobmann sieht in den Stiftungsurkunden sowie in der bereits aufgetragenen Steuernachzahlung den besten Beweis für seine Behauptungen.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.