Seit Mai 2017 müssen alle Zigarettenpackungen mit Schockbildern von Krankheiten wie etwa Krebs und dem Warnhinweis „Rauchen ist tödlich - hören Sie jetzt auf“ versehen sein. Weil ein Wiener Trafikant mit Steckschildern an seinen Regalen aber dafür sorgte, dass seine Kunden besagte Warnhinweise gar nicht zu sehen bekamen, wurde er vom Magistrat der Stadt Wien zu einer Geldstrafe von 350 Euro verdonnert.
Dank der Steckschilder vor den Packungen waren in der Trafik statt der Fotos schlimmer Krankheiten nur Werbehinweise für die jeweilige Zigarettenmarke zu sehen, was Kontrolloren des Magistrats auffiel. Die Strafe wollte der Trafikant nicht zahlen, weil er der Meinung ist, der Kunde sehe die Warnhinweise ja ohnehin, sobald er die Packung auf den Verkaufstisch lege, und zog vor Gericht.
Das Landesverwaltungsgericht Wien konnte sich dieser Argumentation aber nicht anschließen, heißt es doch im Gesetz in Bezug auf die gesundheitsbezogenen Warnhinweise, diese „dürfen weder vollständig noch teilweise durch Steuerzeichen, Preisaufkleber, Sicherheitsmerkmale, Hüllen, Taschen, Schachteln oder sonstige Gegenstände verdeckt oder getrennt werden“, berichtete die „Presse“.
Trafikant ist für sein Geschäft verantwortlich
Auch die Argumentation des Trafikanten, die Regaleinrichtung sei ihm - samt der beanstandeten Steckbilder mit den Werbehinweisen - von den Zigarettenproduzenten zur Verfügung gestellt worden, ließ die Richterin am Landesverwaltungsgericht unbeeindruckt. Der Trafikant sei für die Einhaltung des Gesetzes in seinem Geschäft verantwortlich, betonte sie und bestätigte im Urteil auch die Höhe der Strafe. Die 350 Euro - der Strafrahmen gehe bis 7500 Euro - seien angemessen. Immerhin habe er sich gegenüber der Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
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