Zu Unrecht getötet?

Neue Chance für den Fischotter

Kärnten
05.07.2018 20:10

Das Kärntner Tötungs-Gesetz für die Fischotter könnte wieder gekippt werden. Denn nach Beschwerden von WWF und Ökobüro wurde der niederösterreichische Tötungs-Bescheid vom Landesverwaltungsgericht per 25. Juni aufgehoben. 20 Fischotter waren also zu Unrecht beseitigt worden.

In Niederösterreich konnten die beiden Umweltorganisationen nach Zuerkennung der Parteistellung durch das Landesverwaltungsgericht rechtliche Schritte setzen - auch im Sinne der 22.000 Bürger, die sich gegen die Fischotter-Tötungen ausgesprochen hatten. „Die Erfolge vor dem Europäischen Gerichtshof erlauben uns die Beteiligung am Verfahren. Gestützt auf die Aarhus-Konvention konnten wir daher die Rechtsverstöße im Bescheid erfolgreich bekämpfen und diesen vom Gericht aufheben lassen“, erläutert Umweltjurist Gregor Schamschula von Ökobüro. 20 Fischotter seien inzwischen bereits getötet worden. Die Entnahme einer willkürlich gewählten Anzahl an Fischottern helfe aber keinem einzigen Teichwirt oder Fischer.

„Das hat auch Signalwirkung für alle anderen Bundesländer“, erklärt WWF-Experin Christina Wolf-Petre.

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