„Krone“-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
17.06.2018 15:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, bei denen es uns gelungen ist, den Betroffenen eine Sorge abzunehmen. Dafür sagen wir Danke, auch an alle, die uns beim Helfen helfen!

Bank zeigte sich entgegenkommend
Zur Absicherung eines Kredits für sich und seine damalige Freundin hatte Leser Paul W. aus Wien einst eine Er- und Ablebensversicherung abgeschlossen. Als seine Beziehung allerdings in die Brüche ging und der Wiener später mit einer neuen Partnerin eine Familie gründete, wollte er die vergleichsweise teure Versicherung auflösen und zu einer günstigeren Variante wechseln. Seine diesbezüglichen Anfragen bei der Bank blieben vorerst aber ungehört, weshalb er schließlich die Ombudsfrau kontaktierte. Nach unserer Anfrage hat sich die BAWAG Group bereit erklärt, dem Leser in diesem Fall kulanterweise entgegenzukommen und ihm den Umstieg auf ein anderes, günstigeres Versicherungsprodukt möglich zu machen sowie die angefallenen Umstiegskosten ausnahmsweise zu erlassen.

Wiener darf in Wohnung bleiben
Aufgrund einer schweren Erkrankung wurde einem Leser kürzlich die Pension gewährt. An sich eine gute Nachricht - für Walter V. bedeutete es allerdings, dass er aus seiner Wohnung ausziehen sollte: Der Wiener bewohnt nämlich eine sogenannte Poolwohnung, die - grob erklärt - für ehemals obdachlose Menschen mit Betreuungsbedarf zur Verfügung steht. Der Mietvertrag kann, wenn es keine Probleme gibt, dabei später vom betreuenden Verein direkt auf den Betroffenen selbst übergehen. Zuerst sollte der Leser nun also aufgrund seines Pensionsbezuges ausziehen, später wurde Herrn V. eine Ersatzwohnung angeboten. Ein ärztliches Gutachten aber besagte, dass der Wiener wegen seiner Krankheit gar nicht in der Lage für einen Umzug sei. Weshalb er, ob seiner verzweifelten Lage, letztlich uns schrieb. Auf Ersuchen der Ombudsfrau hin prüfte man bei Wiener Wohnen den Fall des Lesers erneut und entschied schließlich menschlich: Herr V. darf nun doch in seiner Wohnung bleiben.

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