Wichtiges Urteil

Post AG verliert Musterprozess gegen Entlassene

Vorarlberg
30.10.2009 10:39
Es könnte ein richtungsweisendes Urteil sein, das nun am Arbeitsgericht Feldkirch gesprochen wurde. Im Streit um einen Kollektivvertrag hatte eine 47-Jährige auf Wiedereinstellung geklagt und Recht bekommen. Die Post AG muss ihr jetzt den Lohn nachzahlen. Das Unternehmen will dagegen berufen.

Seit fünf Jahren war die Lustenauerin bei der Post beschäftigt. Ihr Dienstverhältnis war immer befristet und wurde laufend verlängert. Dann bot die Post der 47-Jährigen eine Fixanstellung, allerdings zu schlechteren Konditionen und erheblichen Lohneinbußen.

Als sich die Frau weigerte, in einen neuen Kollektivvertrag zu wechseln, wurde ihr Vertrag nicht verlängert. Das Gericht stellte nun fest, dass das Anstellungsverhältnis aufrecht ist. Ketten-Dienstverträge kämen einem Anstellungsverhältnis gleich. Nun schöpfen viele andere Mitarbeiter, die den schlechteren Kollektivvertrag akzeptiert haben, Hoffnung.

Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Vorarlberg Wetter
12° / 15°
Symbol starke Regenschauer
12° / 16°
Symbol starke Regenschauer
13° / 17°
Symbol starke Regenschauer
13° / 17°
Symbol starke Regenschauer
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt