„Wollte Ruhe haben“

Baby zu Tode geschüttelt: Höchststrafe für Vater

Österreich
06.03.2018 17:43

Da reißt ein Vater seinen sieben Wochen alten Sohn derart am Fuß, dass der bricht. Er wird rechtskräftig verurteilt, bekommt Kontaktverbot. Doch die Kindsmutter trifft sich heimlich weiter, wird wieder schwanger. Und überlässt ihm sogar die Betreuung des Babys. Er schüttelt die Kleine, bis sie stirbt. Der 29-Jährige wurde am Dienstag im niederösterreichischen Korneuburg zu 15 Jahren Haft verurteilt.

2015 kam es beim Wickeln zum Vorfall mit dem Sohn. Der heute 29-Jährige wurde dafür zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Doch er und die heute 28-jährige Kindsmutter trafen sich heimlich weiter, bekamen noch eine Tochter. Von da an ist er regelmäßig im Haus, zuletzt fast täglich. Und übernimmt auch die Betreuung des Babys, bei der er „durchdreht“ und die Kleine schüttelt. Das drei Monate alte Mädchen stirbt sieben Tage später.

„Habe gedacht, ich kann es besser“
„Warum?“, fragt Richter Manfred Hohenecker. Die Antwort: „Weil ich in der Nacht überfordert war. Sie hat viel geschrien. Ich war müde.“ Der Mutter sei es nicht gut gegangen, er sei deswegen immer aufgestanden. „Sie kriegen einen Aggressionsanfall gegenüber einem Baby. Ist das normal?“, fragt Herr Rat. „Nein“, sagt der Angeklagte, „ich wollt nur Ruhe haben.“ – „Warum greifen Sie überhaupt noch einmal ein Kind an?“ – „Weil ich gedacht habe, ich kann es besser.“ Die empfohlene Aggressionstherapie hat er nicht abgeschlossen: „Ich hab gedacht, ich schaff das selbst. Hab ich im Endeffekt nicht.“ Herr Rat darauf: „Sie haben ein Menschenleben ausgelöscht mit Ihrer Selbsteinschätzung.“

Die Kindsmutter weint. Sie glaubte nicht, dass er „seinem eigenen Kind was antut“, sagt sie. „Sie wussten seit 2015, dass der Mann Gift für Kinder ist. Warum geben Sie ihm das Baby?“, will der Richter wissen. – „Weil es seine Tochter war.“ Die Frau wurde wegen Vernachlässigens eines Unmündigen zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, verurteilt.

29-Jähriger zu Höchststrafe verurteilt
Für den 29-Jährigen setzte es mit 15 Jahren Haft die Höchststrafe für schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen bzw. tödlichem Ausgang. In der Begründung verwies Hohenecker auf die einschlägige Vorstrafe. Im Wissen um die vorangegangene Körperverletzung hätte die Kindesmutter ihrem Partner, einem vorbestraften Gewalttäter, ungeachtet des behördlichen Kontaktverbots den Säugling niemals anvertrauen dürfen, meinte der Richter. Die 28-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, der Mann meldete Strafberufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit sind beide Urteile nicht rechtskräftig.

Silvia Schober, Kronen Zeitung

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele