Firma ohne Pardon
D: Sekretärin isst Fleischlaberl vom Chef - gefeuert!
Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, geschah der Vorfall im vergangenen Juli. Die Sekretärin hatte zusammen mit einer Kollegin einen Imbiss für ihren Chef und dessen Gäste vorbereitet. Sorglos bediente sie sich am Buffet, nahm sich zwei halbe Brötchen und ein Fleischlaberl. Einem Mitarbeiter fiel später auf, dass Essen fehlt, und erzählte es dem Chef. Als dieser die Sekretärin zur Rede stellte, gab sie sofort zu, genascht zu haben. Das Unternehmen zeigte keine Gnade und entließ die Frau wegen des Vorfalls.
"Sie war der Meinung, ihr Verhalten sei in Ordnung. Brötchen und Fleischlaberln, die nach Konferenzen übrig blieben, durften auch von den Mitarbeitern gegessen werden", wird der Anwalt der 59-Jährigen, Wolfgang Pinkepank, in der "Bild" zitiert.
Firma lehnt außergerichtliche Einigung ab
Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Dortmund vor wenigen Tagen machte sich sogar die Richterin für die entlassene Frau stark. Sie schlug vor, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln.
Der Bauverband Westfalen bleibt jedoch hart. Geschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop: "Nach außen wirkt das natürlich wie eine Bagatelle. Wir haben hier aber hochsensible Daten zu verarbeiten. Und wenn Sie jemandem nicht mehr vertrauen, macht das kein gutes Gefühl." Der Prozess beginnt im Jänner 2010.
SPD-Politiker: "Unmenschlich und unmoralisch"
Der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen SPD, Michael Groschek, forderte am Mittwoch die Rücknahme der Kündigung. "Wir dürfen nicht dulden, dass Manager trotz Fehlspekulationen in Millionenhöhe dicke Abfindungen kassieren und kleine Leute wegen eines Wurstbrötchens auf die Straße gesetzt werden", sagte er. Dies sei "unmenschlich und unmoralisch". Groschek forderte die Mitgliedsunternehmen des Verbandes auf, Druck auf die Verantwortlichen auszuüben.
Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Demnächst verhandelt das deutsche Bundesarbeitsgericht den Fall einer Kassiererin, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigten wurde. Damit wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin überprüft, das die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin abgewiesen und damit bundesweit für Empörung gesorgt hatte. Im baden-württembergischen Radolfzell kämpft eine 58-jährige Altenpflegerin um ihren Arbeitsplatz. Sie war fristlos entlassen worden, weil sie mehrere Maultaschen für den eigenen Verzehr mitgenommen hatte.











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