Anders als Autos müssen Schienenfahrzeuge selbst dann nicht stehen bleiben, wenn Passanten auf dem Zebrastreifen sind – eine Regel, die laut Verkehrsexperten aber den allerwenigsten Menschen bekannt ist. Das wurde der 16-Jährigen zum Verhängnis.
„Meine Tochter hat die Bim zwar gesehen, war jedoch der Annahme, dass die Straßenbahn anhält“, so die Mutter des verletzten Mädchens. Zumal eine Autolenkerin stehen geblieben war, um das Mädchen passieren zu lassen. Die Bim rollte einfach weiter, zuerst an einer Haltestelle vorbei, dann über den Zebrastreifen. Vermutlich hatte der Lenker die 16-Jährige nicht gesehen.
„Keine Chance auf Schmerzensgeld“
Das war vor zwei Wochen. Die Gymnasiastin musste im Wilhelminenspital operiert werden. „Ein Chance auf Schmerzensgeld oder Wiedergutmachung hat man trotzdem nicht“, sagt die Mutter. Jedoch scheinen selbst die Wiener Linien mit dem Gesetz nicht glücklich zu sein. Bestrebungen für eine Novelle gebe es seit längerem, so ÖAMTC-Jurist Maritn Hoffer. Seit einiger Zeit seien die Gespräche jedoch ins Stocken geraten. Vermutlich muss immer erst was Schlimmes passieren, bis etwas geschieht.
von Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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