Der Vater jener jungen Afghanin, die am 18. September 2017 in Wien-Favoriten von ihrem älteren Bruder mit einem Kampfmesser getötet wurde - dieser sitzt seither wegen Mordverdachts in U-Haft -, dürfte in die Bluttat nicht verwickelt gewesen sein. Das haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien ergeben. "Der Verdacht hat sich nicht erhärtet", sagte Behördensprecher Thomas Vecsey am Freitag. Außerdem wurde bekannt, dass sowohl die Altersangaben des Opfers als auch des Täters nicht stimmen dürften.
Der Vater war ins Visier der Ermittlungen geraten, weil ihn Bilder aus Überwachungskameras der Wiener Linien gemeinsam mit dem tatverdächtigen Sohn auf einer Rolltreppe in einer U-Bahn-Station zeigten. Wenig später hatte der Sohn seine Schwester ganz in der Nähe auf ihrem Weg zur Schule abgepasst - seiner Darstellung zufolge wollte er sie überzeugen, nach Hause zurückzukehren, wo sie sich von ihren strenggläubigen Eltern eingeengt gefühlt hatte und deswegen Ende Juni ausgezogen war. In einem Innenhof in der Puchsbaumgasse soll der ältere Bruder das Mädchen dann mit eine Reihe von Messerstichen zu Tode gebracht haben. Dafür, dass der Vater davon womöglich wusste, schien auch zu sprechen, dass der Mann danach den Motorradhelm aus der U-Bahn-Station abholte, wo ihn der Mordverdächtige liegen gelassen hatte.
Opfer und Täter weit älter als angenommen
Eine Mitwisserschaft des Vaters oder gar eine mögliche Anstiftung ließ sich im Zuge der umfangreichen Erhebungen aber nicht belegen, gab Vecsey nun auf APA-Anfrage bekannt. Dafür steht inzwischen fest, dass die Getötete nicht - wie ursprünglich angenommen - 14, sondern mindestens 16, möglicherweise schon 18 Jahre alt war. Auch das Alter des Verdächtigen - seinen Aussagen zufolge wurde er am 1. Jänner 1999 geboren - ist mehr als zweifelhaft. Um zu klären, ob er älter als die behaupteten 19 ist, darf an ihm eine MRT-Untersuchung vorgenommen werden, wie das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Anfang November entschieden hat.
"Dieses Gutachten ist noch nicht eingelangt", teilte Behördensprecher Vecsey im Zusammenhang damit mit. Dafür, dass die Altersangaben des Afghanen in seinem Asylverfahren möglicherweise nicht den Tatsachen entsprochen haben, deuten neben seinem äußeren Erscheinungsbild eine ärztliche Untersuchung in Pakistan vom 29. Mai 2013 hin, wo die Familie auf ihrer Flucht nach Europa Zwischenstation gemacht hatte. Eine Zahn- sowie eine Röntgenuntersuchung vom Handgelenk, dem Ellbogen, der Schulter und des medialen Endes des Schlüsselbeins im Aziz Medical Center in Islamabad ergab, dass der damals angeblich 14-Jährige eher 17, möglicherweise schon 18 war.
Alter wesentlich für Festsetzung des Strafrahmens
Das wahre Alter des Verdächtigen spielt im anhängigen Strafverfahren eine wichtige Rolle. Nur als sogenannter junger Erwachsener käme für ihn der privilegierte Strafrahmen in Betracht, den das Jugendgerichtsgesetz für Personen im Alter zwischen 18 und 21 vorsieht. Ist er älter, müsste der Mann im Fall einer Anklageerhebung und Verurteilung wegen Mordes mit einer Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslang rechnen.
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