Nach Untersuchung der zuvor zwölf Einsätze durch eine Arbeitsgruppe hat sich das Justizministerium jetzt entschlossen, den Taser wieder zuzulassen. Bandion-Ortner sieht darin eine Hilfe, um die innere Sicherheit in den Haftanstalten zu gewährleisten und das Leben der Justizwache-Bediensteten zu schützen. Der Taser ersetze nicht die Dienstwaffe. Er sei vielmehr in bestimmten Gefahrensituationen die bessere Lösung, um Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Strafvollzug aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, so die Justizministerin.
Schon früher - der Taser wurde im November 2004 zugelassen und seit Sommer 2005 eingesetzt - seien die Justizwachebeamten zur Verhältnismäßigkeit, also zum Einsatz des gelindesten Mittels, verpflichtet gewesen. Der Taser darf nur nach Genehmigung durch die Anstaltsleitung von besonders geschultem Personal eingesetzt werden.
Bei jedem Einsatz muss Arzt anwesend sein
Neue Auflagen sind laut Bandion-Ortner, dass der "Getaserte" von einem Arzt untersucht werden und ihm psychologische Betreuung angeboten werden muss. Bei jedem Einsatz muss ein Arzt mit Notfallkoffer und Defibrillator anwesend sein. Um Risiken zu reduzieren, muss für alle Insassen festgestellt werden, ob sie einer Risikogruppe - schwere Herz- oder Atemwegserkrankung, Drogensucht, psychische Erkrankung - angehören. Ist das der Fall, darf der Taser nur eingeschränkt (zur Notwehr, bei Aufruhr oder Aufstand oder zur Verhinderung der Flucht bzw. Wiederergreifung) angewandt werden.
Verbessert wurde die Dokumentation: Sobald der Taser aktiviert wird, schaltet sich automatisch eine Video- und Audio-Aufnahme ein, die nicht gelöscht oder manipuliert werden kann. Diese wird von der Dienstbehörde ausgewertet. Die Taser müssen gesichert verwahrt werden, der Gebrauch ist nur Mitarbeitern erlaubt, die eine Prüfung abgelegt haben und sich regelmäßig weiterbilden.
Bislang keine bleibenden Schäden bei "Getaserten"
Vor jedem Einsatz muss der Betreffende gewarnt werden. Diese Warnungen haben schon früher durchaus Wirkung gezeigt: 209 Mal wurde zwischen Sommer 2005 und Februar 2008 der Taser mitgeführt, 19 Mal der Gebrauch angedroht und zwölf Mal kam es dann auch dazu. Diese Einsätze haben keine bleibenden Schäden verursacht. In neun Fällen gab es Verletzungen durch den Sturz des "Getaserten" - Hautabschürfungen, Rissquetschwunden und Prellungen.
Pro Anstalt gibt es in Österreich ein bis zwei Taser, berichtete Bandion-Ortner. Ein Taser verursacht beim Getroffenen eine unwillkürliche Lähmung der Skelettmuskeln, womit dieser für kurze Zeit bewegungsfähig wird. Er arbeitet mit elektrischem Strom mit 0,5 Milliampere - wobei Strom erst ab 10 Milliampere über mehr als zwei Sekunden für den Menschen schädlich ist. Taser können auf Distanz (mit Abschuss von zwei Pfeilelektroden auf bis zu sieben Meter) oder im Kontaktmodus (wie ein Elektroschockgerät) eingesetzt werden.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.