Firma "Supergau"

Gorbach beteiligt sich an Versicherungsmakler

Österreich
27.02.2009 14:33
Der ehemalige Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach hat sich im Jänner mit 20 Prozent an der "Supergau GmbH" mit Sitz in Frastanz (Bezirk Feldkirch) in Vorarlberg beteiligt. "Das ist ein internationaler Makler, der Konzerne bei der Optimierung ihrer Versicherungspolizzen berät. Das passt ganz gut in das Portfolio meiner Gorbach Consulting GmbH", erklärte Gorbach.

Gorbach hat sich 2007 mit einer Beratungsfirma - die ihren Sitz ebenfalls in Frastanz bei Feldkirch hat - selbstständig gemacht. Er berät Unternehmen unter anderem in Fragen der Infrastruktur, Technologie und Verkehrstelematik. Ebenso bietet er laut seiner Firmen-Homepage die "Vermittlung von Geschäften und Gegengeschäften jeder Art, national wie international" und die "Förderung der Reputation von Unternehmen im In- und Ausland" an. In einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin "Format" sagte Gorbach, sein Arbeitsschwerpunkt befinde sich derzeit in Moskau. Zudem ist er seit Juni 2007 im Aufsichtsrat des börsennotierten Wiener Feuerfestkonzerns RHI.

Ex-FPÖ-Politiker Gau als Namensgeber für "Supergau"
Der - in Zeiten der Finanzkrise zumindest bemerkenswerte - Name der Firma, in die sich der Ex-Vizekanzler eingekauft hat, nämlich "Supergau", leitet sich vom Familiennamen des Mitgesellschafters Walter Gau ab. Der ehemalige Vorarlberger FPÖ-Landtagsabgeordnete war bis 2004 auch Präsident des in Konkurs gegangenen österreichischen Eishockey-Erstligisten Feldkirch, der zu dieser Zeit "EC Supergau Feldkirch" hieß.

Gorbach und Kollege als "Experten" in Sachen "Tempo"
Gau und Gorbach haben neben ihrer FPÖ-Vergangenheit und dem Firmensitz ihrer Unternehmen noch eine weitere Gemeinsamkeit: Beide machten in Sachen "Tempo" auf sich aufmerksam. Während sich Gorbach als Verkehrsminister für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h auf Österreichs Autobahnen aussprach, schlug Gau im Jahr 2003 eine "Versicherung für Raser" vor. Bei Radarstrafen und Parkvergehen sollte für Teile der Strafe die Versicherung einspringen. Dieses Versicherungskonzept wurde aber von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) untersagt.

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