Gesetz greift nicht

Wien bestraft illegal rauchende Gäste nicht

Wien
15.01.2009 16:12
Seit knapp drei Wochen ist das Rauchverbot in Lokalen in Kraft und es löst jede Menge Unmut aus. Nicht nur Wirte klagen über unübersichtliche Bestimmungen und komplizierte Ausnahmen. Den Behörden fehlt schlichtweg das Personal, um jeden Verstoß zu ahnden. In Wien werden Gäste, die sich unerlaubterweise in Nichtraucherzonen eine Zigarette anzünden, daher gleich gar nicht bestraft! "Das ist organisatorisch nicht möglich", heißt es im Rathaus.

Auch über die Zuständigkeiten bei der Überprüfung von Wirten herrscht Verwirrung. Grundsätzlich müssen sich bundesweit die Bezirksämter um Kontrollen und Strafen kümmern. In Wien fallen Überprüfungen aber aufgrund von Landesgesetzen gleich in den Kompetenzbereich von mehreren Behörden.

Trudeln Anzeigen ein, schalten die Bezirksämter - je nach Sachlage - die zuständige Stelle ein. Wird etwa das Fehlen der verpflichtenden Beschilderung beanstandet, mittels derer Gaststätten als Raucher- bzw. Nichtraucherlokal deklariert werden müssen, wird das Marktamt (MA 59) informiert.

Bezieht sich die Anzeige auf das Fehlen eines Nichtraucherbereiches, wird hingegen die Baupolizei (MA 37) kontaktiert. Bei Verstößen gegen das Qualmverbot wird im Einzelfall entschieden, wer überprüfen muss - möglich ist auch der Einsatz eines gewerbetechnischen Sachverständigen.

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