Haus um 99 Euro

Anzeige wegen Verlosung von Traumvilla

Kärnten
11.12.2008 15:54
Die Idee einer Klagenfurterin, ihre Villa übers Internet zu verlosen, sorgt nicht nur für großen Andrang, sondern auch für Wirbel. Denn erste Anzeigen nach dem Glücksspielgesetz sind bereits zur Polizei unterwegs. Sogar der für die Verlosung zuständige Notar will noch eine rechtliche Prüfung abwarten, ehe er weitere Aufträge annimmt.

Bisher wollte niemand ihre Designervilla zum Marktwert von rund 830.000 Euro kaufen: Seit aber die Viktringerin das Haus im Internet zur Verlosung anbietet, gibt es bereits 16.000 Interessenten aus aller Welt. "Viele haben auch bereits die 99 Euro pro Los überwiesen. Mehr als die Hälfte ist schon am ersten Tag weggegangen", bilanziert Notar Stefan Lindner, der für die Rechtmäßigkeit der Transaktion sorgen soll. 

Fotos und mehr Infos von der Verlosung der Villa findest du in der Infobox! 

Anzeigen wegen Internetverlosung
Genau diese zweifeln aber Kritiker der aufsehenerregenden Aktion an: Sie orten einen Verstoß gegen das österreichische Glücksspielmonopolgesetz. Allerdings verstecken sie ihre rechtlichen Ausführungen hinter anonymen Anzeigen. Die Polizei muss diesen dennoch nachgehen. 

Notar woll Beurteilung vom Gericht abwarten
Auch Notar Lindner selbst hat bereits mit ähnlichem Beschuss gerechnet: "Ich habe mich im Vorfeld beim Finanzministerium erkundigt und verfüge über eine Stellungnahme, die die Hausverlosung als einmalige, nicht nachhaltige Tätigkeit ansieht. Sie bedarf daher keiner Bewilligungspflicht oder Ausnahmegenehmigung. Allerdings obliegt eine rechtsverbindliche Beurteilung letztlich doch immer dem Gericht." 

Hausverlosung erstmals in Österreich
Die Idee zur Hausverlosung hatte die "Tochter des Hauses", Daniela Daniel-Gruber als sie im Internet eine Auto-Verlosung entdeckte. Ein halbes Jahr lang hatte sich kein Käufer für die Villa gefunden, so entschloss sich die Familie zu diesem Schritt - eine Premiere in Österreich. 

Tausende Interessenten
Lediglich 9.999 Lose zu je 99 werden ausgegeben, sobald alle verkauft sind, beginnt die Verlosung. Spätester Lostag ist der 5. Mai 2009. Sollten bis zum 4. Mai weniger als 7.000 Lose verkauft sein, so findet die Verlosung nicht statt. die Teilnehmer erhalten ihr Geld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 19 Euro zurück. Als die Verlosung publik wurde, meldeten tausende Menschen ihr Interesse für ein Los auf der Website der Familie an. Inzwischen ist die Seite geschlossen, nun muss geprüft werden, wieviele Überweisungen bereits eingegangen sind.

Lose im Wert von 990.000 Euro
Die Liegenschaft befindet sich im Klagenfurter Stadtteil Viktring. Die Villa hat über 400 Quadratmeter Wohnfläche, einen beachtlichen Garten mit Biotop und ist nur wenige Gehminuten vom Wörthersee entfernt. Sollte die Familie tatsächlich alle Lose an den Mann bringen, würde sie die stolze Summe von rund 990.000 Euro lukrieren. Der Schätzwert der Villa beträgt 830.000 Euro.  

Keine rechtlichen Hindernisse
Eine Konzession ist laut Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministeriums, für das Vorhaben nicht erforderlich. Die Haus-Verlosung entspreche einer privaten Tombola, wie sie auch bei Bällen oder in Schulen durchgeführt werde. Die Höhe des Los-Preises spiele dabei keine Rolle. Das 400 Quadratmeter große Haus wird im Internet verlost. Dies habe auf die Bewertung der Lotterie ebenfalls keinen Einfluss, betonte der Sprecher. Wichtig sei einzig das Ausschau-Halten nach einem gewerbliche Zweck beziehungsweise einer etwaigen Wiederholung des Glücksspiels. Sollten die jetzigen Besitzer der Villa unter Umständen in einigen Jahren erneut ein Anwesen auf diesem Weg an den Mann bringen wollen, könnte es Strafen geben.

Grundsätzlich müsse man sich in so einem Fall dann aber die Umstände ansehen und entscheiden, ob es gewerbliche Absichten geben, urteilte Waiglein. Sollte man zu diesem Schluss kommen, seien Strafen wegen Verletzung der Glücksspielgesetze möglich. Auch Steuerforderungen wegen der Verlosung seien dann denkbar.

Keine Steuer für die Los-Käufer
Die Los-Käufer selbst bleiben in jedem Fall von diesen Steuerforderungen verschont. Der Erwerb des Loses sei steuerfrei. Die jetzigen Villen-Inhaber müssen bis auf bestimmte Ausnahmen für den gesamten Gewinn Steuern zahlen.

Wird das Luxusanwesen nach Ablauf einer bestimmten Frist verlost, werden keine Steuern fällig, so Waiglein. Dies sei dann der Fall, wenn sich das Gebäude als Immobilie mindestens zehn Jahre im Besitz der Familie befinde, bei bestimmten Investitionen und Förderungen verlängere sich der Zeitraum auf bis zu 15 Jahre. Genannt wird diese Zeitspanne Spekulationsfrist. Diese ist erheblich niedriger, wenn die Besitzer die Villa als Eigenheim selbst bewohnt haben und es sich dabei um die Hauptniederlassung handelt. Nach zwei Jahren kann das Gebäude dann schon ohne Steuern auf den Veräußerungsgewinn verlost werden.

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