Aus und vorbei

Pumper wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt

Sport
25.10.2008 14:08
An einem wahren Marathon-Tag hat die österreichische Anti-Doping-Agentur NADA am Donnerstag mehrere anstehende Doping-Fälle behandelt und dabei drei Sperren ausgesprochen. Leichtathletin Susanne Pumper (Bild) wurde ebenso wie Triathletin Lisa Hütthaler wegen Dopings mit "Recombinant Erythropoietin" für zwei Jahre gesperrt, der Mountainbiker Martin Kraler (Stimulanzmittel "Cathin") für ein Jahr. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

In den Fällen von Pumper und Hütthaler ist das letzte Wort wahrscheinlich noch nicht gesprochen. Zumindest Pumper hat bereits mitgeteilt, dass sie das Urteil unmittelbar nach Zustellung der schriftlichen Fassung bei der Unabhängigen Schiedskommission anfechten wird.

Laut Pumper-Anwalt Clemens Grünzweig habe sich die Rechtskommission der NADA keineswegs ausreichend mit den umfangreichen und inhaltlichen Kritikpunkten an den EPO-Dopingbefunden des Labors Seibersdorf auseinandergesetzt, hieß es am Freitag. Die unabhängige NADA-Rechtskommission unter dem Vorsitz von Gernot Schaar hatte am Donnerstag von 10 Uhr Vormittag bis nach Mitternacht getagt und die Urteile wie vorgesehen auch gleich gefällt und mitgeteilt.

Pumper hofft auf unabhängige Überprüfung
Im Fall von Susanne Pumper - die Läuferin hatte sowohl am 9. März als auch am 15. April jeweils bei Halbmarathons positive Proben abgegeben - kämpft man aber weiter. Man sei überzeugt, dass sich die Doping-Befunde bei unabhängiger fachlicher Überprüfung als falsch positiv herausstellen würden und die Unschuld von Pumper bewiesen werden kann, hieß es in einer Presseaussendung der 38-jährigen Niederösterreicherin.

Hütthaler wird auch Bestechung vorgeworfen
Der Fall Hütthaler ist etwas komplexer, weil der Athletin auch versuchte Bestechung vorgeworfen wird. Weil die Beurteilung dessen ohne Aufnahme weiterer Beweise unmöglich war, dürfte es diesbezüglich noch zu einer gesonderten Verhandlung kommen. Sowohl bei Hütthaler als auch bei Pumper wurden alle Wettkampfergebnisse ab der positiven A-Probe für ungültig erklärt bzw. die Sportlerinnen von diesen Bewerben ausgeschlossen. Bei beiden läuft die zweijährige Sperre rückwirkend ab März 2008, beide wurden zum Ersatz eines Teiles der Verfahrenskosten verurteilt.

Dass Pumper und Hütthaler jeweils die Höchststrafen für Erstvergehen ausfassten, lässt den Schluss zu, dass keine der Athletinnen beim Hearing Hinweise auf Hintermänner, die ihnen die verbotenen und rezeptpflichtigen Mittel besorgt oder gar verabreicht haben könnten, gegeben hat. Auch das durfte Schaar aus rechtlichen Gründen nicht kommentieren. "Es stimmt aber, dass es eine Strafreduzierung gibt, wenn ein wesentlicher Beitrag zur Aufdeckung an Dopingverstößen gemacht wird, der als ausreichende Mitwirkung gewertet wird", sagte der Anwalt.

Kohl steht Anhörung noch bevor
So einen "wesentlichen Beitrag" erhofft man sich bekanntlich auch beim mit Spannung erwarteten Hearing von Bernhard Kohl. Der Niederösterreicher, der bei der diesjährigen Tour de France auch dank CERA-Dopings Platz drei belegt hat, hat zumindest angekündigt, bei seinem Hearing Fakten auch über das Doping-Umfeld auf den Tisch legen zu wollen.

Kraler ist der dritte jener "drei neuen Fälle", die von der NADA Anfang September kommuniziert worden waren. Zuvor war bereits Arno Kaspret lebenslang gesperrt und die Olympiastarterin Monika Schachl freigesprochen worden.

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(Bild: KMM)



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