Jobausschreibungen

Fragen nach Alter illegal

Wirtschaft
30.09.2003 20:38
In Österreich ist es nach wie vor gängige Praxis, Jobbewerber im fortgeschrittenen Alter abblitzen zu lassen. Die EU will mit einer neuen Richtlinie nun dieser diskriminierenden Praxis einen Riegel vorschieben.
Die EU-Richtlinie 2000/78/EG soll künftigvor allem neutrale Stellenausschreibungen garantieren. Fragenund Hinweise nach dem Alter der Bewerber dürfen in Ausschreibungennicht mehr enthalten sein, es sei denn, diese Frage spielt fürdie Stelle eine unumgängliche Rolle. 
  
Umdenken erforderlich 
Aufgrund der demografischen Entwicklung (immer mehrältere Abeitnehmer und -suchende) ist auch in Österreichein Umdenken erforderlich. Die Altersdiskriminierungsgesetzgebungwird in Zukunft besser umgesetzt. 
  
Unternehmer müssen außerdem von gewohntenNormen Abstand nehmen: So wird sich zum Beispiel die Regelungfür ein bestimmtes Höchstalter für Vorstandsmitgliedernicht mehr lange halten können. Heftige Diskussionen in dieserFrage sind auf Bundes- und Europaebene vorprogrammiert.
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