"Jetzt muss das Ermittlungsverfahren herausfinden, ob eine Notwehrüberschreitung vorliegt", sagte Siegele. Dabei bestehe die Möglichkeit einer fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge. In drei bis vier Wochen wisse man mehr.
Zufrieden zeigte sich der Verteidiger der 39-Jährigen. "Meine Mandantin ist an jenem Sonntag gegen 7.00 Uhr von ihrem 'stockbesoffenen' Mann verbal und durch Handgreiflichkeiten bedroht worden", schilderte Rechtsanwalt Andreas Oberhofer. Der Fleischhauer habe zwei Messer auf den Küchentisch gelegt, worauf die Frau versuchte, aus der Küche zu fliehen. Das habe der 48-jährige Ehemann nicht zugelassen. Sie habe zu einem der Messer gegriffen und wahllos aus Notwehr zugestochen.
Stich in die Brust war tödlich
Nach der blutigen Messerattacke am 27. April war über die Täterin aufgrund des dringenden Mordverdachts einen Tag später die U-Haft verhängt worden. Nach den Obduktionsergebnissen war der Mann infolge eines sechs Zentimeter tiefen Stichs in die Brust getötet worden.
Die 39-Jährige hatte nach der Bluttat sofort die Nachbarn verständigt, welche die Polizei alarmierten. Der Notarzt hatte noch versucht, den Tiroler wiederzubeleben, allerdings ohne Erfolg. Der Ehemann verstarb noch am Tatort.
Symbolbild
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