Gespeichert werden neben den Namen der Erkrankten auch Angaben zum "erkrankungsrelevanten Umfeld" der Patienten (also z.B. Kontaktpersonen, Schule, Kindergarten, Ort der Erkrankung sowie die Art der Wasser- und Abfallentsorgung). Weiteres werden die Daten zur Vorgeschichte der Erkrankung und zum Krankheitsverlauf erfasst (also Erkrankungsbeginn, Impfungen, Reisetätigkeit, Diagnosen und Therapie). Die Daten können von den zur Bekämpfung der Infektionskrankheiten zuständigen Behörden direkt abgefragt werden. Unter die Meldepflicht fallen unter anderem Scharlach und Diphtherie, aber auch Tropenkrankheiten wie Malaria und Gelbfieber.
Außerdem beschlossen wurde von den Abgeordneten am Nachmittag eine Änderung des Umweltförderungsgesetzes. SPÖ und ÖVP wollen damit sicherstellen, dass bei der Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen des JI/CDM-Programms in Entwicklungsländern die Ziele und Prinzipien der österreichischen Entwicklungspolitik berücksichtigt werden. Mit einer Novelle zum Apothekengesetz wurde ein flexibleres System der Anerkennung von Berufsqualifikationen geschaffen. Zudem gibt es künftig eine Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Apothekerausweises.
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