Schweineblut-Attacke

Pilz: “Abwehramt hätte das verhindern müssen!”

Österreich
04.07.2016 12:14

Nach der Schweineblut-Attacke auf eine bosnische Moschee in Graz erhebt der grüne Abgeordnete Peter Pilz schwere Vorwürfe gegen das Abwehramt des Bundesheeres. So hätten zwei über den grausigen Plan informierte Offiziere weder Polizei noch Verfassungsschutz korrekt verständigt. Einer der Verdächtigen, die bei der Moschee festgenommen wurden, war als Informant für das Abwehramt tätig gewesen. Gegen ihn und seinen Komplizen, den Anführer der rechtsextremen "Partei des Volkes", wird wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und der Sachbeschädigung ermittelt.

Haben die Offiziere des Abwehramtes zu spät oder gar fahrlässig gehandelt, um ihre Quelle zu schützen? Laut Pilz erfuhren sie bereits am Morgen des 5. Mai durch einen Informanten von der geplanten Attacke auf die Grazer Moschee. Besagter Informant sei laut Pilz Zugsführer bei der Miliz und wurde im Februar 2016 als Quelle angeworben, nachdem bekannt geworden war, dass er sich im rechtsextremen Milieu bewegte.

Im April informierte der Zugsführer dann einen Führungsoffizier des Abwehramtes, dass seitens der "Partei des Volkes" Anfang Mai eine Aktion gegen islamische Einrichtungen in Graz geplant sei. Das Abwehramt gab diesen Hinweis zwar an das Landesamt für Verfassungsschutz weiter, doch dieses habe "kein Interesse bzw. Bedarf an weiteren Informationen zum Gegenstand artikuliert".

"Rechtsextremisten und Islamisten reiben sich die Hände"
Pilz sieht gerade hier die jeweiligen Versäumnisse: "Die Akten sprechen eine deutliche Sprache. Verfassungsschutz und Abwehramt arbeiten meist nebeneinander, manchmal gegeneinander, aber nie miteinander. Die Dienste sind bis in die untersten Ebenen verfeindet. Rechtsextremisten und Islamisten reiben sich die Hände. Sie sind die Dritten, die sich freuen, wenn die Dienste streiten."

Doch auch das Vorgehen der Agenten des Abwehramtes am Tag des Anschlags kritisiert Pilz: So seien zwar fünf Beamte in zwei Fahrzeugen vor der Moschee gewesen und hatten die Tat beobachtet, allerdings wurde erst gegen 22.30 Uhr die Polizei verständigt - warum, ist unklar. Ein eigenständiger Zugriff der Heeresagenten war von Anfang an nicht möglich gewesen. Da eine Moschee kein "militärisches Rechtsgut" ist, hatten sie auf Basis des Militärbefugnisgesetzes weder das Recht zur Observation noch zur Abwehr des gefährlichen Angriffs. Das steht laut Sicherheitspolizeigesetz ausschließlich der Polizei zu.

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